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Nichtinvestive Förderung von Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepte zur Entlastung pflegender Angehöriger

Im Rahmen der Modellförderung nach § 45c SGB XI werden neue Versorgungskonzepte und –strukturen insbesondere für demenzkranke Pflegebedürftige erprobt. Die Modellprojekte sollen...

Beschreibung

  Im Rahmen der Modellförderung nach § 45c SGB XI werden neue Versorgungskonzepte und –strukturen insbesondere für demenzkranke Pflegebedürftige erprobt. Die Modellprojekte sollen darauf ausgerichtet sein, bestehende Versorgungslücken zu schließen und neuartige, an dem konkreten Bedarf ausgerichtete Angebote innerhalb eines Versorgungsnetzwerkes vorzuhalten. 

Voraussetzungen

  Grundsätzlich können Vorhaben nur als Modell gewertet werden, wenn sie die Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen insbesondere für demenzkranke Pflegebedürftige anstreben. Sie müssen also einen innovativen Charakter haben. Modellvorhaben sollen darauf ausgerichtet sein, bestehende Versorgungslücken zu schließen und neuartige, an dem konkreten Bedarf ausgerichtete Angebote innerhalb eines Versorgungsnetzes vorzuhalten. Dabei sollen vor allem Möglichkeiten einer stärker integrativ ausgerichteten Versorgung Pflegebedürftiger ausgeschöpft und in einzelnen Regionen Möglichkeiten einer wirksamen Vernetzung aller für die Pflegebedürftigen erforderlichen Hilfen zur Verbesserung ihrer Versorgungssituation erprobt werden. Die Modellvorhaben sind vorrangig auf ambulante Versorgungsangebote ausgerichtet, können jedoch unter dem Aspekt der Vernetzung auch stationäre Angebote berücksichtigen. Zwingend erforderlich ist eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung des Modellprojekts, die den allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards entspricht. 

Unterlagen

  Antrag mit Projektkonzeption und Kosten-und Finanzierungsplan. 

Gebühren

  Keine. 

An wen kann ich mich wenden?

  An das Regierungspräsidium Gießen. 

Rechtsgrundlage

  § 45 c SGB XI in Verbindung mit der Rahmenvereinbarung über die Förderung niedrigschwelliger Betreuungsangebote, ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe sowie von Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepte im Sinne von § 45 c und 45c SGB XI. 

Rechtsbehelf

  Es handelt sich um eine freiwillige Förderung. 
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Soziales und IntegrationFreigabedatum 29.08.2016Zurück zur Übersicht