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Lehrerausbildung

Lehrerausbildung in HessenDie Lehrerausbildung in Hessen orientiert sich an den verschiedenen Schulformen. Rechtliche Grundlage der Lehrerausbildung ist das Hessische...

Beschreibung

  Lehrerausbildung in Hessen Die Lehrerausbildung in Hessen orientiert sich an den verschiedenen Schulformen. Rechtliche Grundlage der Lehrerausbildung ist das Hessische Lehrerbildungsgesetz (HLbG). Danach gibt es folgende Lehrämter: Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Hauptschulen und Realschulen, Lehramt an Gymnasien, Lehramt an beruflichen Schulen und Lehramt an Förderschulen. Die Ausbildung für alle Lehrämter erfolgt an wissenschaftlichen oder künstlerischen Hochschulen und in einem 21-monatigen Vorbereitungsdienst (Referendariat) an Studienseminaren und Ausbildungsschulen. Die wissenschaftliche Ausbildung endet mit der Ersten Staatsprüfung, die pädagogische Ausbildung endet mit der Zweiten Staatsprüfung für die Lehrämter oder einer Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern. Voraussetzung für ein Lehramtsstudium ist in der Regel die Allgemeine Hochschulreife. Über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst entscheidet die Hessische Lehrkräfteakademie. Vorbereitungsdienst (Referendariat) Im Vorbereitungsdienst werden die während des Studiums erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Fachwissenschaften, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften im engen Bezug zum erteilten Unterricht vertieft und erweitert. Die pädagogische Ausbildung erfolgt an Studienseminaren, die nach Schulformen untergliedert sind, sowie an Ausbildungsschulen. Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist die bestandene Erste Staatsprüfung für ein Lehramt oder eine von der Hessischen Lehrkräfteakademie als gleichwertig anerkannte Prüfung. Zum Vorbereitungsdienst für den Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern kann zugelassen werden, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzliche Qualifikationen nachweist, wie etwa eine Meisterprüfung oder eine Abschlussprüfung einer zweijährigen Fachschule. 

Fristen

  Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt halbjährlich jeweils zum 1. Mai und 1. November. Bewerbungsschluss (Hauptverfahren) für den Einstellungstermin am 1. Mai ist der 1. Januar, für den Einstellungstermin am 1. November der 1. Juli. 

Unterlagen

  Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der genannten zuständigen Dienststellen. 

Gebühren

  Keine. 

An wen kann ich mich wenden?

  Bei Fragen zum Studium: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst Rheinstraße 23-25 65185 Wiesbaden Telefon: 0611 32-0 E-Mail: info@hmwk.hessen.de Internet: www.wissenschaft.hessen.de sowie an alle hessischen Universitäten Bei Fragen zum hessischen Vorbereitungsdienst (Referendariat): Hessische Lehrkräfteakademie Stuttgarter Str. 18-24 60329 Frankfurt am Main Internet: lehrkraefteakademie.hessen.de/ Sachgebiet I.2-5: Zulassung und Einstellung in den Vorbereitungsdienst / Personalsachbearbeitung Holländische Str. 141 34127 Kassel Telefon: 0561 8078-0 Fax: 0561 8078-145 E-Mail: poststellevdks@kultus.hessen.de Bei Fragen zur Ersten Staatsprüfung wenden Sie sich bitte an die Prüfungsstellen der Hessischen Lehrkräfteakademie in Darmstadt, Frankfurt am Main, Kassel, Gießen und Marburg. Die Kontaktdaten finden Sie ebenfalls unter 

Was muss ich wissen?

  Einen Überblick über ausgeschriebene Stellen des Kultusressorts gibt die Stellendatenbank. 

Bemerkung

  Bewerbungsunterlagen für die Einstellung in den hessischen Vorbereitungsdienst können Sie unter Lehrkräfteakademie.Hessen.de herunterladen. Bitte beachten Sie die veröffentlichten Bewerbungsfristen. 

Rechtsgrundlage

   

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Freigabevermerk Hessisches KultusministeriumFreigabedatum 31.08.2016Zurück zur Übersicht