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Antrag auf eine Landeszuwendung aus dem Sonder-Investitionsprogramm Sportland Hessen „Sanierung/Modernisierung/Erweiterung“

Träger/Eigentümer von vorhandenen Sportstätten, welche die Sanierung, Modernisierung oder Erweiterung ihrer Sportstätte plant, können hierzu einen Förderantrag auf eine...

Beschreibung

  Träger/Eigentümer von vorhandenen Sportstätten, welche die Sanierung, Modernisierung oder Erweiterung ihrer Sportstätte plant, können hierzu einen Förderantrag auf eine Landeszuwendung beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) stellen. 

Voraussetzungen

  Zuwendungsempfänger ist der jeweilige Träger/Eigentümer der vorhandenen Sportstätte, somit Sportvereine, Sportfachverbände sowie kommunale Träger. Sportstätten privater gewerblicher Träger werden nicht gefördert. 

Verfahrensablauf

  Der Antrag muss schriftlich beim HMdIS gestellt werden. Es genügt ein formloses Antragsschreiben, dem bereits ein Kostenvoranschlag zur geplanten Maßnahme beigefügt ist. 

Unterlagen

  formloser Antrag auf Gewährung einer Landeszuwendung Erläuterungsbericht (Nutzung der Sportstätte, Bedarf) sowie baufachliche Beschreibung der geplanten Sanierungsmaßnahme befürwortende Stellungnahmen des Landkreises/Stadt/Gemeinde sowie des Sportkreises über die Dringlichkeit der Maßnahme mit Zusage der finanziellen Beteiligung der Zuwendungsgeber amtlicher Lageplan Kostenvoranschlag unter Einschluss geplanter Eigenleistungen nach Höchstsätzen (10,--, 20,-- bzw. 40,-- €) Baupläne und Bauzeitenplan (soweit erforderlich) bauaufsichtliche Genehmigung (soweit erforderlich ) Die Maßnahme darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen werden. Vorzeitig begonnene Bauvorhaben sind von jeder Förderung ausgeschlossen. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass eine Auftragsvergabe dem Baubeginn gleichzusetzen ist. Nachweis der Eigentumsverhältnisse - Grundbuchauszug - Erbbaurechtsvertrag bzw. Pachtvertrag (Mindestlaufzeit 25 Jahre ab Antragstellung) Gemeinnützigkeitsbescheinigung Erklärung zu einer evtl. Vorsteuerabzugsberechtigung bzw. Fehlanzeige Nachweis einer gesicherten Gesamtfinanzierung/Finanzierungsplan: - Eigenmittel/Darlehen (Bankbestätigung - kein Kontoauszug) - Aufstellung der Eigenleistungen (nach Höchstsätzen) - Fremdmittel durch Förderzusagen (Kreis, Stadt/Gemeinde, LSBH, Sonstige) Vollständige Vereinskontodaten auf Vereinskopfbogen, Nennung der Maßnahme und Unterschrift – die IBAN (Internationale Bankkontonummer) und der BIC (Bank Identifier Code) sind aus buchungstechnischen Gründen zwingend anzugeben 

An wen kann ich mich wenden?

  Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Abteilung Sport Postfach 3167 65021 Wiesbaden 

Rechtsgrundlage

  Die Förderung erfolgt in Anlehnung an die vorhandenen „Förderungsgrundsätze des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau“ sowie an den „Handlungsrahmen des Sonder-Investitionsprogramms Sportland Hessen“ unter Berücksichtigung der Zielsetzung in der Breitenwirkung. 

Rechtsbehelf

  Rechtsbehelfserklärung ist im Förderbescheid enthalten. 

Verwandte Lebenslagen

  • Weitere Förderbereiche

    Weitere Förderangebote und Informationen für Unternehmen und Organisationen finden Sie hier.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium des Innern und für SportFreigabedatum 19.07.2016Zurück zur Übersicht