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Berufsausübung als Beamtin oder Beamter im höheren feuerwehrtechnischen Dienst (Leitungstätigkeit)

Wenn Sie in einer deutschen Berufsfeuerwehr in einer Leitungsfunktion tätig sein möchten, benötigen Sie die Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung.

Beschreibung

  Wenn Sie in einer deutschen Berufsfeuerwehr in einer Leitungsfunktion tätig sein möchten, benötigen Sie die Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung. 

Voraussetzungen

  Die Anerkennung der Gleichwertigkeit kann erfolgen, wenn Sie nachweislich einen Master- oder einen als gleichwertig anerkannten Studiengang in einer Fachrichtung, die für den Feuerwehrberuf geeignet ist, erfolgreich abgeschlossen haben, eine mindestens zweijährige Ausbildung für die Leitungstätigkeit bei einer Berufs- oder hauptberuflichen Werkfeuerwehr absolviert haben, wegen der erforderlichen Sicherheit im Einsatz, nach deutschen Sicherheitsstandards ausgebildet wurden, in gesundheitlicher Hinsicht für die Ausübung des Feuerwehrberufs geeignet sind, über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, eine einschlägige Prüfung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst erfolgreich absolviert haben. 

Verfahrensablauf

  Den Antrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit müssen Sie schriftlich bei der Hessischen Landesfeuerwehrschule einreichen. Der Antrag muss den Hinweis enthalten, dass Sie die berufliche Tätigkeit in Hessen ausüben wollen. Sie müssen ihn handschriftlich unterzeichnen. 

Fristen

  Keine. 

Unterlagen

  Zeugnisse (z.B. Prüfungszeugnisse) über die Abschlussprüfungen, den Ausbildungsnachweis mit detaillierten Angaben über die Ausbildungsinhalte in dem jeweiligen EU-/EWR-Staat, Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Daneben können weitere Nachweise (z.B. Tätigkeitsnachweise) verlangt werden. Hinweis: Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie in deutscher Übersetzung beifügen. Die Übersetzung muss durch einen amtlich vereidigten Urkundendolmetscher oder eine amtlich vereidigte Urkundendolmetscherin erfolgen. Diplome und Zeugnisse der Ausbildung sowie Arbeitsnachweise müssen Sie in beglaubigter Übersetzung vorlegen. 

Gebühren

  Keine. 

An wen kann ich mich wenden?

  An die Hessische Landesfeuerwehrschule Heinrich-Schütz-Allee 62 34134 Kassel 

Was muss ich wissen?

  allein die Tätigkeit bei einer Berufsfeuerwehr genügt nicht, allein der Masterabschluss in einem einschlägigen Studiengang genügt nicht, auf den Nachweis der Ausbildung über die erforderlichen Sicherheits- und Ausbildungsstandards ist zu achten, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sind wegen der Kommunikation im Einsatz unbedingt erforderlich. 

Bearbeitungsdauer

  Nach Eingang aller angeforderten Unterlagen 6-8 Wochen. 

Rechtsgrundlage

 
 
Freigabevermerk Hessisches Ministerium des Innern und für SportFreigabedatum 23.03.2016Zurück zur Übersicht