Zum Inhalt springen (Enter drücken),
Zum Kontakt,
Suchfeld fokusieren,
Zur Inhaltsübersicht,
,
,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neckarsteinach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neckarsteinach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate

Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen

Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen ist die berufsständische Versorgungseinrichtung für Rechtsanwälte in Hessen.Das Versorgungswerk gewährt seinen Mitgliedern...

Beschreibung

  Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen ist die berufsständische Versorgungseinrichtung für Rechtsanwälte in Hessen. Das Versorgungswerk gewährt seinen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen folgende Leistungen Altersrente Regulär mit Erreichen der Regelaltersgrenze Vorgezogen auf schriftlichen Antrag nach Erreichen der entsprechenden Altersgrenze Hinausgeschoben nach Überschreitung der Regelaltersgrenze und entsprechender Beantragung durch das Mitglied Berufsunfähigkeitsrente Hinterbliebenenrente für Witwen, Witwer, Lebenspartner und Waisen Darüber hinaus kann das Versorgungswerk auf Antrag Zuschüsse zu den Kosten notwendiger, besonders aufwendiger medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen gewähren. Nähere Informationen zu den Leistungsarten gibt die Geschäftsstelle des Versorgungswerks und können zudem in der Satzung und auf der Internetseite des Versorgungswerks in Erfahrung gebracht werden. 

Voraussetzungen

  Die wesentliche Voraussetzung für die Begründung einer Mitgliedschaft ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch eine hessische Rechtsanwaltskammer. Die Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung sind in der Satzung geregelt. Der Anspruch auf Leistungen entsteht mit der Zahlung eines Beitrags. 

Verfahrensablauf

  Pflichtmitglied im Versorgungswerk werden gem. § 2 des Gesetzes über die Hessische Rechtsanwaltsversorgung (Hess. RAVG) Personen, die eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammern Frankfurt am Main oder Kassel erhalten haben. Der neu zugelassene Rechtsanwalt ist mit der Übergabe seiner Zulassungsurkunde dazu verpflichtet, das Versorgungswerk hierüber zu informieren. Hierauf sendet das Versorgungswerk alle erforderlichen Unterlagen zu. 

Fristen

  Die Mitglieder des Versorgungswerks werden über anstehende Fristen schriftlich informiert. Grundsätzlich gilt es, folgende Fristen zu berücksichtigen: Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung: 3 Monate nach Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beginn der Mitgliedschaft im Versorgungswerk Einkommensnachweis für Selbständige: Nachweis des vorletzten Kalenderjahrs bis zum 31.03. des laufenden Jahres Nachversicherung: innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Referendariats Vorgezogene Altersrente: Beantragung nur für die Zukunft möglich. 

Unterlagen

  Das Versorgungswerk informiert seine Mitglieder schriftlich und auch gerne telefonisch darüber, welche Unterlagen je nach Sachverhalt einzureichen sind. Für selbständig tätige Mitglieder ist bis zum 31.03. eines Kalenderjahres ein Einkommensnachweis des vorletzten Kalenderjahres einzureichen. 

Gebühren

  Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an. Mitglieder entrichten auf der Grundlage ihrer Einkünfte aus anwaltlicher Tätigkeit Beiträge, auf deren Grundlage Leistungen gewährt werden. 

An wen kann ich mich wenden?

  Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen Bockenheimer Landstraße 23 60325 Frankfurt am Main Tel. +49 69 / 71 37 67 – 0 Fax +49 69 / 71 37 67 – 30 www.vw-ra-hessen.de Telefon- und Geschäftszeiten: montags - donnerstags von 09:00 - 12:30 Uhr und von 13:00 - 15:00 Uhr freitags von 09:00 - 14:00 Uhr Ihren Ansprechpartner finden Sie hier. 

Was muss ich wissen?

  Aufsichtsbehörde ist das Hessische Ministerium der Justiz 

Bearbeitungsdauer

  Das Versorgungswerk beantwortet Anfragen und bearbeitet Anträge in der Regel noch am Tag des Eingangs. Sofern Dritte wie beispielsweise Krankenkassen oder medizinische Gutachter einbezogen werden, verlängert sich die Bearbeitungszeit. Hierauf hat das Versorgungswerk keinen Einfluss. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Gegen Bescheide des Versorgungswerks kann Widerspruch eingelegt werden. Im Widerspruchsverfahren wird eine gesonderte Anhörung durchgeführt. Sollte der Widerspruch erfolglos sein, kann Klage erhoben werden. Es empfiehlt sich, vor der Einlegung eines Widerspruchs Kontakt mit dem Versorgungswerk aufzunehmen, um den Sachverhalt zu klären. 

Verwandte Lebenslagen

  • Beratung und Netzwerke

    Der Businessplan, die Rechtsform, die Finanzierung – ein Gründungsvorhaben bringt viele Fragen mit sich. Sie brauchen Hilfe? Es gibt vielfältige Unterstützung und Förderung. Angebote zur Beratung und einschlägige Netzwerke finden Sie hier.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium der JustizFreigabedatum 02.12.2019Zurück zur Übersicht