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Versteigerer: Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung

Als besonders sachkundiger Versteigerer können Sie sich öffentlich bestellen und vereidigen lassen.Die Bestellung kann allgemein ausgesprochen oder auf bestimmte Arten von...

Beschreibung

  Als besonders sachkundiger Versteigerer können Sie sich öffentlich bestellen und vereidigen lassen. Die Bestellung kann allgemein ausgesprochen oder auf bestimmte Arten von Versteigerungen beschränkt werden, soweit für diese ein Bedarf an Versteigerungsleistungen besteht. Sie kann auch inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung versehen und mit Auflagen verbunden werden. Die Bestellung gilt für das gesamte Bundesgebiet. Als öffentlich bestellte Versteigerer werden Sie darauf vereidigt, dass Sie ihre Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch erfüllen. 

Voraussetzungen

  der Antragsteller ist eine natürliche Person Vorliegen der Erlaubnis für Versteigerungen nach § 34b Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) bei allgemeiner öffentlicher Bestellung und Vereidigung: besondere Sachkunde (das heißt, überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Bewertung beweglicher Gegenstände des normal ausgestatteten Haushaltes, wie sie typischerweise zum Zwecke der Beleihung an Pfandhäuser übergegeben werden, beispielsweise Teppiche, Pelze Schmuck, Möbel, Kunst und Hausrat) bei öffentlicher Bestellung und Vereidigung für bestimmte Arten von Versteigerungen: Nachweis besonderer Kenntnisse auf jenem Gebiet, für das die öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragt wurde Kenntnis sämtlicher einschlägiger Bestimmungen der Gewerbeordnung, der Versteigererverordnung, des Handelsgesetzbuchs und des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die die Zuständigkeiten, die Rechte und die Pflichten eines Versteigerers betreffen mehrjährige Berufserfahrung als Versteigerer (pro Jahr Durchführung mehrerer Versteigerungen) Sie müssen sich in mehrjähriger einwandfreier Ausübung des Versteigerergewerbes als besonders vertrauenswürdig erwiesen haben. Gegen die Eignung als öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer dürfen nicht die geringsten Bedenken bestehen. Sie müssen die Gewähr für die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie für die Einhaltung der Pflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerers bieten und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. eventuell: bestimmtes Mindestalter (kann von der Behörde festgelegt werden). 

Verfahrensablauf

  Sie beantragen schriftlich Ihre öffentliche Bestellung und geben dabei an, ob Sie allgemein oder nur für bestimmte Arten von Versteigerungen, das heißt für ein bestimmtes Sachgebiet, bestellt werden möchten. Die zuständige Stelle überprüft anhand Ihrer Angaben und der eingereichten Unterlagen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Hinweis: Zur Überprüfung der Sachkunde kann die zuständige Stelle Referenzen einholen, sich Unterlagen über die durchgeführten Versteigerungen vorlegen lassen und Stellungnahmen von Dritten oder einem Fachgremium einholen. Wenn Sie die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung erfüllen, werden Sie vereidigt und erhalten eine Bestellungsurkunde und den Bestellungsbescheid. 

Unterlagen

  Antrag Zusätzlich zu Ihrem Antrag müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen: Personalausweis oder Reisepass Abschriften von Zeugnissen Nachweis der Versteigerererlaubnis nach § 34b Abs.1 GewO Nachweise der besonderen Sachkunde (Dokumentation durchgeführter Arbeiten, beispielsweise erstellte Gutachten, Liste durchgeführter Auktionen) eventuell Bestätigung des Nachweises der besonderen Sachkunde durch ein neutrales und sachkundiges Gremium (z.B. IHK Bonn/Rhein-Sieg) Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes in Steuersachen Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller die letzten 3 Jahre seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung hatte Auskunft aus dem Vollstreckungsportal des Amtsgerichtes Hünfeld polizeiliches Führungszeugnis Gewerbeanmeldung 

Gebühren

  306,00 Euro 

An wen kann ich mich wenden?

  An die Gewerbebehörde der Kreisfreien Stadt oder des Kreises, in dem die Versteigerin oder der Versteigerer ihren/seinen Wohn-/ bzw. Betriebssitz hat. 

Rechtsgrundlage

   

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Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und LandesentwicklungFreigabedatum 05.09.2014Zurück zur Übersicht