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Beihilfe bei der Tierseuchenkasse beantragen

Als Tierbesitzer oder Tierbesitzerin können Sie eine Beihilfe von der Hessischen Tierseuchenkasse erhalten. Die Beihilfe dient dazu, Verluste durch Tierseuchen zu verringern.In...

Beschreibung

  Als Tierbesitzer oder Tierbesitzerin können Sie eine Beihilfe von der Hessischen Tierseuchenkasse erhalten. Die Beihilfe dient dazu, Verluste durch Tierseuchen zu verringern. In welchen Fällen die Tierseuchenkasse eine Beihilfe gewährt, ist in der Leistungssatzung festgelegt. Eine Beihilfe können Sie vor allem erhalten für: Schäden durch Tierverluste, bei denen Sie keine Entschädigung erhalten andere Schäden nach amtlichen Maßnahmen Die Beihilfe erhalten Sie nur für Tiere, für die Sie Beiträge an die Tierseuchenkasse entrichten müssen. Beitragspflichtig sind: Pferde Rinder Schweine Schafe Bienenvölker Geflügel Die Höhe der einzelnen Beihilfen können Sie in der Leistungsübersicht der Hessischen Tierseuchenkasse nachlesen. Hinweis: Sie bekommen keine Beihilfe, wenn Sie für Tierverluste bereits eine Entschädigung nach dem Tierseuchengesetz erhalten. 

Voraussetzungen

  Als Besitzer oder Besitzerin der Tiere müssen Sie bei Ihrer Meldung an die Tierseuchenkasse die korrekte Anzahl der Tiere angegeben haben, die Beiträge zur Tierseuchenkasse pünktlich bezahlt haben, rechtzeitig einen Tierarzt oder einen Tierärztin hinzugezogen und das Veterinäramt über den Ausbruch einer Krankheit/Seuche verständigt haben, die Krankheit durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin bestätigen lassen (zum Beispiel durch ein Gutachten oder einen Untersuchungsbefund), die Verluste dokumentiert haben (zum Beispiel durch Schlachtbescheinigungen) und Sie dürfen Ihre Sorgfaltspflicht nicht erkennbar vernachlässigt haben. 

Verfahrensablauf

  Sie müssen sofort das zuständige Veterinäramt und einen Tierarzt oder eine Tierärztin informieren, wenn Sie einen Verdacht auf eine Seuche haben. Nachdem Sie alle erforderlichen Nachweise eingeholt haben, können Sie das ausgefüllte Antragsformular der Tierseuchenkasse beim Veterinäramt einreichen. Das Veterinäramt bearbeitet Ihren Antrag und leitet ihn an die Tierseuchenkasse weiter. 

Fristen

  Sie müssen den vollständigen Antrag spätestens 6 Monate nach Eintritt des Schadens bei der zuständigen Stelle einreichen. 

Unterlagen

  Antrag auf Beihilfe Nachweis der Seuche (Krankheit) Dokumentation des Tierverlustes Nachweis der Schadensminimierung 

Gebühren

  Keine 

An wen kann ich mich wenden?

  Hessische Tierseuchenkasse 

Rechtsgrundlage

   

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Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und VerbraucherschutzFreigabedatum 19.08.2014Zurück zur Übersicht