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Weiterbildungsstätten für Pflegeberufe - staatliche Anerkennung beantragen

Weiterbildungseinrichtungen, die staatlich geregelte Weiterbildungen in folgenden Bereichen anbieten möchten, benötigen eine staatliche Anerkennung: Stations-, Gruppen- und...

Beschreibung

  Weiterbildungseinrichtungen, die staatlich geregelte Weiterbildungen in folgenden Bereichen anbieten möchten, benötigen eine staatliche Anerkennung: Stations-, Gruppen- und Wohnbereichsleitung Leitende Pflegefachkraft Pflegedienst-, Einrichtungs- und Heimleitung Praxisanleitung Hygiene Psychiatrische Pflege Intensivpflege und Anästhesie Operationsdienst Onkologische Pflege und Palliative Versorgung Palliative Versorgung (Palliative Care) Den angebotenen Weiterbildungen muss eine Verordnung des Landes Hessen zugrunde liegen. Ihre Weiterbildungsstätte muss vom Regierungspräsidium anerkannt sein. Nur dann dürfen Sie die Weiterbildung nach der jeweiligen Weiterbildungsverordnung durchführen. 

Voraussetzungen

  Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung sind: Sie müssen über genügend fachlich qualifizierte Leitungs- und Lehrkräfte verfügen. Ihre Räume müssen groß genug sein und mit den entsprechenden Lehr- und Lernmitteln ausgestattet sein. Um berufspraktische Weiterbildungsanteile sicherzustellen, müssen Sie folgendes nachweisen: die Kooperation mit einem geeigneten Krankenhaus, einem ambulanten Pflegedienst oder einer Einrichtung der Alten- oder Behindertenhilfe und die Qualifikation der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vor Ort Bei der Durchführung der Kurse müssen Sie die Bestimmungen der jeweiligen Weiterbildungsverordnung beachten. 

Verfahrensablauf

  Reichen Sie Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Regierungspräsidium ein. Zuständig ist das Regierungspräsidium, in dessen örtlichen Zuständigkeitsbereich Sie Ihre Weiterbildungseinrichtung betreiben möchten. 

Unterlagen

  Berufsurkunden und Weiterbildungszeugnisse der Leitungs- und Lehrkräfte in Kopie Informationen über die Räumlichkeiten, in denen Sie die Weiterbildungsstätte einrichten möchten (z.B. Mietvertrag oder andere Planungsunterlagen) Kooperationsverträge mit Einrichtungen, in denen die praktischen Weiterbildungsanteile stattfinden Informationen über Lehr- und Stundenpläne fachliche Zuordnung der Dozentinnen, Dozenten, Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vor Ort Art und Durchführung der erforderlichen Leistungsnachweise Form der Kommunikation mit den Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern vor Ort Hinweis: Sie wollen mehrere Weiterbildungen nach den Weiterbildungsverordnungen des Landes anbieten? Dann müssen Sie die Unterlagen für jede Weiterbildung getrennt vorlegen 

Gebühren

  für die Bearbeitung des Antrags und den abschließenden Bescheid: werden Gebühren erhoben. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle. Hinweis: Die zuständige Stelle muss die Anerkennungsvoraussetzungen wegen der unterschiedlichen Weiterbildungsinhalte für jede Weiterbildung gesondert prüfen. Daher fallen die Kosten für jedes Weiterbildungsgebiet separat an. 

An wen kann ich mich wenden?

  Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP). Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln 

Was muss ich wissen?

  Die Fachaufsicht überprüft Ihre Einrichtung regelmäßig. 

Rechtsgrundlage

   

Zuständigkeit

  Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig. 

Verwandte Lebenslagen

  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde

    Die Aus- und Weiterbildung der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist von Vorteil für alle Beteiligten und gewinnt im immer stärker werdenden Wettbewerb um Fachkräfte zunehmend an Bedeutung. Hier haben wir Informationen über die Themen Aus- und Weiterbildung sowie Sachkundenachweise und die entsprechenden Services der Verwaltung für Sie gebündelt.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministeriums für Soziales und IntegrationFreigabedatum 05.06.2014Zurück zur Übersicht