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Pflanzenschutzanwendung für andere/ Beratung über den Pflanzenschutz anzeigen; Sachkundenachweis

Pflanzenschutzmittel sollen Pflanzenerzeugnisse und Pflanzen, insbesondere Kulturpflanzen (wie im Ackerbau, Weinbau oder Obstbau) vor Schadorganismen und anderen...

Beschreibung

  Pflanzenschutzmittel sollen Pflanzenerzeugnisse und Pflanzen, insbesondere Kulturpflanzen (wie im Ackerbau, Weinbau oder Obstbau) vor Schadorganismen und anderen Beeinträchtigungen schützen. Pflanzenschutzmittel sollen so angewandt werden, dass die Risiken von schädlichen Auswirkungen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt so gering wie möglich sind. Auf Freilandflächen dürfen Pflanzenschutzmittel nur angewandt werden, wenn sie landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Anzeigepflichtig ist die Beratung über Pflanzenschutz, wenn diese als gewerbliche oder sonstige wirtschaftliche Tätigkeit beabsichtigt ist. Achtung: Diese Anzeige ersetzt nicht die Handelserlaubnis der Gewerbeaufsicht für das Inverkehrbringen giftiger und sehr giftiger Pflanzenschutzmittel bzw. von Stoffen, die nach der neuen Gefahrstoffverordnung von 2010 mit dem Gefahrensymbol GHS 06 (Totenkopf) gekennzeichnet sind. Änderungen an den angezeigten Verhältnissen müssen der zuständigen Behörde ebenfalls unverzüglich mitgeteilt werden. Hinweis: Wenn Sie Pflanzenschutzmitteln für andere anwenden oder mit Pflanzenschutzmitteln handeln möchten, müssen Sie dies ebenfalls anzeigen. 

Voraussetzungen

  Die Beratung anderer zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln dürfen nur Personen ausüben, die über einen gültigen Sachkundenachweis verfügen. Als Sachkundenachweis für die Beratung zum Pflanzenschutz gelten: Zeugnis über eine bestandene Abschlussprüfung in den Berufen: Landwirt(in) Forstwirt(in) Gärtner(in) Winzer(in) Zeugnis über ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium im Bereich der Agrar-, Gartenbau- oder Forstwissenschaften sowie des Weinbaues Pflanzenschutzlaborant/in, Landwirtschaftlich-technische Assistent/in, Landwirtschaftliche(r)-Laborant, Fachkraft Agrarservice, Schädlingsbekämpfer/in, (bei Ausbildungsbeginn vor 14.02.2012) Fachagrarwirt/in Landtechnik, geprüfte(r) Schädlingsbekämpfer/in, (bei Ausbildungsbeginn vor 14.02.2012, danach ist eine gesonderte Bescheinigung der Ausbildungsstätte erforderlich.) Zeugnis über eine bestandene Sachkundeprüfung gemäß § 1 Abs. 1 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung beim Prüfungsausschuss der zuständigen Behörde Anerkennung von Befähigungsnachweisen aus anderen Mitgliedsstaaten 

Verfahrensablauf

  Bevor Sie mit der Beratung anderer zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beginnen, reichen Sie die vollständig ausgefüllte Anzeige unter Beigabe aller erforderlichen Unterlagen beim Regierungspräsidium Gießen – Dezernat Pflanzenschutzdienst - ein. Das Regierungspräsidium überprüft die Vollständigkeit und Richtigkeit der Anzeige und fordert gegebenenfalls fehlende oder fehlerhafte Unterlagen nach. Bei allen Fragen zum Ablauf des Anzeigeverfahrens können Sie sich ebenfalls an das Regierungspräsidium wenden. 

Fristen

  Die Anzeige der gewerblichen Beratung anderer zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln muss vor Aufnahme der Tätigkeit vorgenommen werden. Die Anzeige ist gebührenfrei. Auch der Sachkundenachweis muss vor Aufnahme der Tätigkeit vorliegen. 

Unterlagen

  Name und Anschrift des Betriebs sowie des Betriebsinhabers oder Geschäftsführers Name, Anschrift und Nachweis über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten (Sachkundenachweis) der Personen, die andere über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beraten 

Gebühren

  Für die Ausstellung eines Sachkundenachweises werden Kosten von 30,00 Euro erhoben 

An wen kann ich mich wenden?

  An das Regierungspräsidium Gießen – Dezernat Pflanzenschutzdienst 

Rechtsgrundlage

   

Verwandte Lebenslagen

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz

    Eine intakte Tier- und Pflanzenwelt und eine lebendige Natur sind wichtig für unsere Lebensqualität. Hier finden Sie Services und Informationen über das Thema Naturschutz – beispielsweise über den richtigen Umgang mit Abfällen, Chemikalien und Emissionen.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und VerbraucherschutzFreigabedatum 02.06.2014Zurück zur Übersicht