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Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen

Wenn Ihr Kind eine seelische Behinderung hat oder davon bedroht ist und seine Teilhabe an der Gesellschaft dadurch eingeschränkt ist, können Sie eine Eingliederungshilfe beantragen.

Beschreibung

  Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer seelischen Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine Angststörung, Depression, Psychose, Autismus, ADHS oder eine Essstörung sein. Um Kinder und junge Menschen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, kann eine Eingliederungshilfe beantragt werden. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung. Anspruchsberechtigte junge Menschen können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Antrag selbst stellen. Vor dem vollendeten 15. Lebensjahr stellen ihre gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter einen Antrag in ihrem Namen. Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen zur Teilhabe an Bildung und Leistungen zur sozialen Teilhabe Es gibt unterschiedliche Formen von Eingliederungshilfen, wie zum Beispiel ambulant, außerhalb stationärer Einrichtungen, beispielsweise eine Schulbegleitung, Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen, Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstige Wohnformen, die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen). 

Voraussetzungen

  Der Anspruch auf Eingliederungshilfe setzt die Feststellung einer bestehenden oder drohenden seelischen Behinderung des Kindes oder Jugendlichen voraus. Eine drohende Behinderung liegt vor, wenn die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder diese Beeinträchtigung zu erwarten ist. 

Verfahrensablauf

  Sofern Ihr Kind beim Besuch der Schule die Unterstützung durch einen Integrationshelfer benötigt, müssen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die zuständige Stelle entscheidet durch förmlichen Bescheid über Ihren Antrag. 

Fristen

  Die Leistung wird in der Regel befristet auf ein Schuljahr gewährt 

Unterlagen

  Formloser Antrag oder Formanträge des Jugendhilfe- bzw. Sozialhilfeträgers Pädagogische Stellungnahme der Schule. Diese sollte neben dem Hilfebedarf auf notwendige Qualifikationen der Schulbegleitung hinweisen. Ärztliche Atteste/Gutachten des schulärztlichen Dienstes Klären Sie direkt mit dem Jugendamt, Sozialamt und der Schule, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen. 

Gebühren

  Das Antragsverfahren ist kostenfrei. Der Einsatz von Einkommen und / oder Vermögen der Eltern wird nicht verlangt. 

An wen kann ich mich wenden?

  Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. 

Was muss ich wissen?

  Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für sie zuständig ist. 

Bearbeitungsdauer

  Regelhaft in einer Frist von 14 Tagen; Verlängerung möglich, z.B. durch Einholen eines Gutachtens zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzung 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Gegen die Entscheidung des Jugend- bzw. Eingliederungshilfeträgers kann Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, einzulegen. 

Verwandte Lebenslagen

  • Behinderung

    Menschen mit Behinderung haben ein Recht darauf, genauso zu leben, wie Menschen ohne körperliche oder geistige Einschränkungen. Serviceangebote und Informationen über das Thema Behinderung finden Sie in diesem Bereich.Mehr erfahren
  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung

    Der Staat hilft nicht nur mit Sozialhilfe oder Grundsicherung. In diesem Bereich finden Sie zusätzlich Informationen und Angebote, die Menschen mit geringem Einkommen unterstützen.Mehr erfahren
  • Gesundheitsvorsorge

    Viele Krankheiten lassen sich durch Vorsorge verhindern oder durch Früherkennung gut behandeln. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Beratungs- und Vorsorgeangebote der gesetzlichen Krankenversicherung – von Impfungen über Krebsfrüherkennung bis hin zur Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt. Außerdem finden Sie hier Informationen, wie Sie sich mit einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht auf ernste Situationen vorbereiten können.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und SozialesFreigabedatum 19.02.2025Zurück zur Übersicht