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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Sich für eine ehrenamtliche Mitarbeit beim Technischen Hilfswerk verpflichten

Wenn Sie das Technische Hilfswerk (THW) ehrenamtlich durch Ihre freiwillige Mitarbeit unterstützen möchten, können Sie die Aufnahme in das THW beantragen.

Beschreibung

  Das Technische Hilfswerk (THW) ist die Zivilschutzorganisation des Bundes und leistet im Bereich Bevölkerungsschutz technische und humanitäre Hilfe unter anderem für in Not geratene Menschen bei Bergungen und beim Schutz von Sachgütern. Sie können sich im THW freiwillig engagieren, wenn Sie älter als 18 Jahre sind. Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche bis 17 Jahren können als Junghelferinnen und Junghelfer mitmachen, indem sie neben der Aufnahme in das THW zugleich der THW-Jugend e.V. beitreten. Die Dauer Ihres ehrenamtlichen Dienstes im THW können Sie selbst bestimmen. Der Dienst wird nicht vergütet. Es ist gesetzlich gewährleistet, dass durch den ehrenamtlichen Dienst im THW keine Nachteile im Beruf entstehen. Dies gilt insbesondere auch für berufliche Ausfallzeiten infolge von angeordneten Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen. Für Dienste im THW während der Arbeitszeit sind Sie grundsätzlich unter Weitergewährung des Arbeitsentgelts freigestellt. Beruflich Selbständige erhalten eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall. Als THW-Helferin oder THW-Helfer besteht zwischen Ihnen und dem Bund ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis. Näheres ist im THW-Gesetz geregelt. Ihren Antrag auf ehrenamtliche Mitarbeit im THW nimmt der für Sie nächstgelegene THW-Ortsverband entgegen. 

Voraussetzungen

  Alter: Sie sind mindestens 18 Jahre alt Ausnahme THW-Jugend: zwischen 6 und 17 Jahren. Sie sind körperlich fit, da Einsätze häufig körperliche Belastungen mit sich bringen. Sie wohnen in Deutschland (auch wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit haben). Sie sind für den Dienst im THW verfügbar. Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie wurden von keiner Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen. Sie sind zu keiner Freiheitsstrafe von 1 Jahr oder mehr rechtskräftig verurteilt worden (anders bei Aussetzung der Strafe zur Bewährung). 

Verfahrensablauf

  Wenn Sie ehrenamtlich im THW mitarbeiten möchten, können Sie sich direkt an Ihren zuständigen THW-Ortsverband wenden. Auf der Internetseite des THW finden Sie über die Umkreissuche den THW-Standort, der Ihnen am nächsten liegt. Die THW-Ortsbeauftragten der nächstgelegenen Ortsverbände oder die entsprechende THW-Regionalstelle stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung. Sie können zunächst in den Dienst hineinschnuppern oder direkt einen Aufnahmeantrag stellen. Den Aufnahmeantrag bekommen Sie direkt vor Ort bei Ihrem THW-Ortsverband. Füllen Sie den Aufnahmeantrag aus und geben Sie diesen ausgefüllt und unterschrieben bei Ihrem THW-Ortsverband ab. Bei Kindern und Jugendlichen ist zusätzlich erforderlich, dass der Aufnahmeantrag von einer oder einem zur Einwilligung befugten Erziehungsberechtigten unterschrieben ist. Nachdem Ihr Antrag geprüft und bewilligt wurde, bekommen Sie die Unterlagen über Ihre Aufnahme sowie alle weiteren Informationen per Post zugesendet. 

Fristen

  Es gibt keine Frist. 

Unterlagen

  Bei der Antragsstellung müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen: Aufnahmeantrag Personalausweis für die Anmeldung Bei Kindern und Jugendlichen ist zusätzlich erforderlich, dass der Aufnahmeantrag von einer oder einem zur Einwilligung befugten Erziehungsberechtigten unterschrieben wurde. Ein erweitertes Führungszeugnis für Personen, die in der Jugendarbeit tätig werden wollen. 

Gebühren

  keine 

An wen kann ich mich wenden?

  Ihr THW-Ortsverband oder Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Provinzialstraße 93 53127 Bonn Tel.: 0 228 940 - 0 Fax: 0 228 940 - 1333 E-Mail: presse@thw.de Servicezeiten: Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr 

Bearbeitungsdauer

  Die Bearbeitungsdauer Ihres Aufnahmeantrags hängt davon ab, welche Funktion Sie im THW anstreben. Kostenfreie Ausbildung für Einsatzbefähigung variiert je nach Ortsverband: in der Regel 6 Monate (an Wochenenden). 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Widerspruch 

Zuständigkeit

  Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Provinzialstraße 93 53127 Bonn Tel.: 0 228 940 - 0 Fax: 0 228 940 - 1333 E-Mail: presse@thw.de Servicezeiten: Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr 

Verwandte Lebenslagen

  • Engagement und Beteiligung

    Bürgerschaftliches Engagement ist ein Grundpfeiler der Demokratie, schafft Lebensqualität und prägt den Gemeinsinn. In diesem Bereich finden Sie relevante Informationen und Unterstützungsangebote für eine aktive Beteiligung.Mehr erfahren
Urheber Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), BMI-Referat KM 3 (Fachaufsicht THW)Freigabevermerk Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)Freigabedatum 06.04.2023Zurück zur Übersicht