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Hilfeplan aufstellen

Unabhängig davon, welche Form der "Hilfen zur Erziehung" Sie beim Jugendamt beantragen, das Jugendamt erstellt mit Ihnen, evtl. Ihrem Kind und anderen Beteiligten einen...

Beschreibung

  Unabhängig davon, welche Form der "Hilfen zur Erziehung" Sie beim Jugendamt beantragen, das Jugendamt erstellt mit Ihnen, evtl. Ihrem Kind und anderen Beteiligten einen Hilfeplan. Im Hilfeplangespräch wird erarbeitet, welche Hilfe die angemessene ist für das vorliegende Problem und welche Maßnahmen ergriffen werden sollen. Im Hilfeplan sind die Eckpunkte der Hilfe festgelegt wie z.B.: Bedarf Fakten aus Ihrer Familie (Erziehungssituation, wirtschaftliche Verhältnisse, Verhalten der Eltern, Versorgung des Kindes, körperlicher und seelischer Zustand und Ähnliches) falls Sie bereits andere Hilfsmaßnahmen in Anspruch genommen haben: Welche waren das? Warum war die Hilfe nicht erfolgreich? Personalbogen Ihres Kindes (z.B. wer sind die Eltern, Geschwister, Verwandte, Auffälligkeiten, Krankheiten, Allergien, Impfungen) Ziel der Hilfsmaßnahmen Was soll sich durch die Hilfe ändern? Welche Erwartungen haben die Beteiligten? Art der Hilfe Welche Leistungen werden für notwendig und geeignet gehalten (z.B. Vollzeitpflege, Erziehungsbeistand, sozialpädagogische Familienhilfe)? Handlungsvorschläge für Eltern, Fachkräfte, Pflegepersonen Zeithorizont (Wie lange soll die Hilfe dauern?) notwendige Leistungen (z.B. Pflegegeld, Erstausstattung, Therapiekosten, Fahrtkosten, finanzielle Unterstützung ) Hinweis: Das Jugendamt muss alle Beteiligten über mögliche Folgen der geplanten Hilfe für das Kind oder den Jugendlichen aufklären. Es muss im Hilfeplan auch dokumentieren: die Art und Weise der Zusammenarbeit der Beteiligten und der Umfang der Beratung durch die Pflegepersonen 

Verfahrensablauf

  Neben den direkt Beteiligten (Eltern, Kinder) können an der Erstellung des Hilfeplans beispielsweise auch folgende Personen mitwirken: Verwandte, Ärztinnen und Ärzte, die Schule des Kindes falls erforderlich ein psychologischer Dienst Gemeinsam vereinbaren alle Beteiligten die Eckpunkte der geplanten Hilfe. Sie legen regelmäßige weitere Treffen der Beteiligten (Hilfeplangespräche) fest. Diese dienen der Überprüfung des Fortgangs und des Erfolgs der Leistungen. Der Hilfeplan wird fortgeschrieben, d.h. erforderliche oder erfolgte Änderungen der Hilfe und Maßnahmen werden festgehalten. Hinweis: Im Hilfeplan ist die bewilligte Hilfe für eine bestimmte Dauer festgeschrieben. Benötigen Sie eine länger dauernde Hilfe oder kann die Hilfe schon früher beendet werden? Dann ist in Absprache mit dem Jugendamt eine Verlängerung oder Verkürzung möglich. Die Sorgeberechtigten und das Jugendamt unterschreiben den Hilfeplan. Ist als Hilfsmaßnahme Vollzeitpflege vorgesehen, müssen auch die Pflegeeltern unterschreiben. Alle Beteiligten erhalten eine Kopie. 

Unterlagen

  unterschiedlich – je nach Einzelfall Klären Sie am besten direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen. 

Gebühren

  für die Erstellung des Hilfeplans: keine Hinweis: Für die im Hilfeplan festgelegten Leistungen können je nach Einkommen die Erziehungsberechtigten an den Kosten beteiligt werden. 

An wen kann ich mich wenden?

  Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. 

Rechtsgrundlage

   

Verwandte Lebenslagen

  • Kinderbetreuung

    Wenn Sie für Ihr Kind eine Tagesbetreuung suchen, tauchen oft Fragen auf wie: Welche Kita oder Schule? Welche Angebote zu Kinderbetreuung gibt es überhaupt und was kosten Kita, Horte und Ganztagsschulen? Welche Fördermöglichkeiten und finanziellen Unterstützungen gibt es? Hier finden Sie Informationen und Leistungen der Verwaltung rund um das Thema Kinderbetreuung – für alle Altersstufen von der Krippe über den Kindergarten bis hin zur Schule.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Soziales und IntegrationFreigabedatum 26.02.2014Zurück zur Übersicht