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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Anzeige einer Hausgeburt

Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.Zur Anzeige einer Hausgeburt sind in nachstehender...

Beschreibung

  Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden. Zur Anzeige einer Hausgeburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet: jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist, jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. 

Fristen

  Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen. Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen. Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden. 

Unterlagen

  bei miteinander verheirateten Eltern Geburtsurkunden der Eltern und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister bei nicht miteinander verheirateten Eltern Geburtsurkunde der Mutter falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde: Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung Geburtsurkunde des Vaters ggf. die Sorgeerklärungen Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern Bei mündlicher Anzeige eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren. Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist. 

Gebühren

  Gebührenfrei 

An wen kann ich mich wenden?

  das Standesamt des Geburtsortes 

Rechtsgrundlage

   

Verwandte Lebenslagen

  • Vor der Geburt

    Bereits, wenn Sie sich ein eigenes Kind wünschen, und während der Schwangerschaft, können Sie Leistungen in Anspruch nehmen und Vorkehrungen treffen.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium des Innern und für SportFreigabedatum 05.01.2017Zurück zur Übersicht