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Kontrollstellen im ökologischen Landbau; Zulassung

Wenn Sie eine private Kontrollstelle für den ökologischen Landbau betreiben möchten, benötigen Sie eine Zulassung.

Beschreibung

  Bevor ein Produkt als Biolebensmittel vermarktet werden darf, muss überprüft werden, ob seine Herstellung den Voraussetzungen entspricht. In Deutschland ist zu diesem Zweck ein System mit privat zugelassenen Kontrollstellen etabliert. Sie müssen die Zulassung für eine Kontrollstelle bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Die Zulassung gilt für das gesamte Gebiet Deutschlands, kann aber auf einzelne Bundesländer beschränkt werden. Die BLE kann die Zulassung mit Befristungen, Bedingungen und Auflagen oder einem Vorbehalt des Widerrufs versehen. Zudem kann sie Auflagen nachträglich ändern oder neu aufnehmen. Die Öko-Kontrollstellen werden von den für den ökologischen Landbau zuständigen Kontrollbehörden der Bundesländer überwacht, in denen die jeweilige Kontrollstelle ihren Firmensitz hat. 

Voraussetzungen

  Akkreditierung Qualitätsmanagement qualifiziertes Kontrollstellenpersonal in ausreichender Anzahl. Die konkreten Anforderungen sind in der Zulassungsordnung geregelt. Standardkontrollprogramm für jeden beantragten Kontrollbereich schriftlich festgelegte Verfahren unter anderem für die Durchführung der Kontrolle Bewertung und Zertifizierung Dokumentation von Kontrollergebnissen Sanktionierung Risikoanalyse Probenahmen und Gebührenerhebung finanzielle, fachliche und personelle Unabhängigkeit ausreichender Versicherungsschutz für alle im Rahmen der Kontrolle möglichen Schadensangelegenheiten 

Verfahrensablauf

  Für die Zulassung Ihrer Kontrollstelle ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig. Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag zusammen mit den geforderten Anlagen per Post bei der BLE ein. Sie erhalten die Antragsunterlagen auf mündliche oder schriftliche Anfrage vom BLE. Die BLE prüft den Antrag anhand der rechtlichen Vorgaben. Prüfung und Zulassung können, je nach Antrag der Kontrollstelle, einzelne oder alle der folgenden Kontrollbereiche umfassen: Kontrollbereich A: Landwirtschaftliche Erzeugung Landwirtschaftliche Erzeugung - Imkerei Landwirtschaftliche Erzeugung - Meeresalgen und Aquakultur Kontrollbereich B: Herstellung verarbeiteter Lebensmittel Kontrollbereich C: Handel mit Drittländern (Import) Kontrollbereich D: Vergabe an Dritte Kontrollbereich E: Herstellung von Futtermitteln Vor der Zulassung führt die zuständige Stelle eine Vor-Ort Begehung in den Geschäftsräumen durch. Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung und Zahlung der Gebühren kann Ihre Kontrollstelle den Betrieb aufnehmen. 

Fristen

  Sie müssen keine Fristen einhalten. 

Unterlagen

  Nachweise, die belegen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen können Sie bei der BLE beantragen. 

Gebühren

  Es fallen Kosten an. Diese richten sich nach dem Bearbeitungsaufwand. Die maximale Gebühr beträgt derzeit EUR 9780,00. 

An wen kann ich mich wenden?

  Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Deichmanns Aue 29 53179 Bonn Tel.: +49 228 9968450 Fax.: +49 228 68453101 Internet: www.ble.de 

Bearbeitungsdauer

  Antragsprüfung: maximal 3 Monate. Die Frist beginnt, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen. 

Bemerkung

  Hinweise (Besonderheiten) Die Öko-Kontrollstellen werden von den für den ökologischen Landbau zuständigen Kontrollbehörden der Bundesländer überwacht, in denen die jeweilige Kontrollstelle ihren Firmensitz hat. Weiterführende Informationen 

Rechtsgrundlage

   

Zuständigkeit

  Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Deichmanns Aue 29 53179 Bonn Tel.: +49 228 9968450 Fax.: +49 228 68453101 Internet: www.ble.de 

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  • Anmeldepflichten

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Freigabevermerk Bundesministerium für Ernährung und LandwirtschaftFreigabedatum 28.05.2021Zurück zur Übersicht