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Schwerbehindertenausweis beantragen

Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

Online Prozesse

Online-Dienste
  • Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis / ein Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis

    Mehr erfahren
  • Antrag auf Feststellung einer Behinderung

    Mehr erfahren

Beschreibung

  Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands befristet oder unbefristet ausgestellt. Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch aus einem Nicht-EU-Staat sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist. Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie sowohl die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nachweisen als auch bestimmte Rechte und – je nach Art der Eintragung im Ausweis – Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Nachteilsausgleiche sind zum Beispiel: besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz Anspruch auf Zusatzurlaub Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung, unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr Benutzung von Behindertenparkplätzen Parkerleichterungen Rundfunkgebührenbefreiung ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen Der Schwerbehindertenausweis gibt den Grad der Behinderung und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an. Diese Merkmale sind: aG – außergewöhnliche Gehbehinderung H – Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes Bl – Blind Gl – Gehörlos RF – Ermäßigung des Rundfunkbeitrags B – Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson G – Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr TBl – Taubblind Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Wurde eines der Merkzeichen „G", „aG", „H", „Bl" oder „Gl" festgestellt, hat der Ausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck. Der Ausweis mit dem orangefarbenen Flächenaufdruck ermöglicht die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr. Hierfür ist zusätzlich eine gültige Wertmarke notwendig. Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen. 

Voraussetzungen

  Sie haben einen Feststellungbescheid über eine Behinderung von mindestens einem Grad 50. Wenn Sie keinen deutschen Pass haben und aus einem Nicht-EU-Staat stammen, brauchen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel. 

Verfahrensablauf

  Einen Schwerbehindertenausweis können Sie nur beantragen, wenn bei Ihnen zuvor ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 festgestellt wurde. Wenn Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen, wird Ihnen bei einem festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 50 automatisch ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt, sofern dort bereits ein Passfoto von Ihnen vorliegt. Wenn das nicht der Fall sein sollte, Sie aber bereits einen Feststellungsbescheid oder eine entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 haben oder bei Verlust, Beschädigung oder Ablauf Ihres bestehenden Schwerbehindertenausweises, können Sie bei der zuständigen Stelle eine (neue) Ausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen. Für die Ausstellung müssen Sie der zuständigen Stelle ein Lichtbild/ Passfoto von sich zusenden. Die zuständige Stelle prüft jeweils die Voraussetzungen zur Ausstellung des Schwerbehindertenausweises. Bei vorliegenden Voraussetzungen stellt sie einen (neuen) Schwerbehindertenausweis aus und schickt Ihnen den Ausweis zu. 

Fristen

  Es gibt keine Frist. 

Unterlagen

  Feststellungsbescheid über Behinderung von mindestens Grad 50 oder entsprechendes Geschäftszeichen Lichtbild in Größe eines Passfotos (ab dem 10. Lebensjahr) gültiger Aufenthaltstitel in Deutschland (für ausländische Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten) 

Was muss ich wissen?

  Wichtig: Auf die Rückseite des Lichtbildes oder Passfotos müssen Sie Ihren Namen, Geburtsdatum und das Aktenzeichen der Ausweis ausstellenden Behörde schreiben. 

Bemerkung

   

Rechtsgrundlage

   

Zuständigkeit

  Hessische Ämter für Versorgung und Soziales (HÄVS) 

Verwandte Lebenslagen

  • Ausweise

    Wie bekomme ich den neuen Personalausweis? Wie und wo kann ich die Online-Ausweisfunktion nutzen? Wo können Änderungen beantragt werden? In diesem Bereich finden Sie Informationen und Kontaktdaten der Verwaltung rund um Ausweise wie Personalausweis und Reisepass.Mehr erfahren
  • Behinderung

    Menschen mit Behinderung haben ein Recht darauf, genauso zu leben, wie Menschen ohne körperliche oder geistige Einschränkungen. Serviceangebote und Informationen über das Thema Behinderung finden Sie in diesem Bereich.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI)Freigabedatum 22.10.2024Zurück zur Übersicht