Zum Inhalt springen (Enter drücken),
Zum Kontakt,
Suchfeld fokusieren,
Zur Inhaltsübersicht,
,
,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neckarsteinach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neckarsteinach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate

Benennung zur/zum Sachverständigen zur Durchführung von Sachkundeprüfungen und Wesensprüfungen gemäß HundeVO beantragen

Hunde, die der Verordnungsgeber aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit oder anlassbezogen als potenziell gefährlich ansieht, müssen einem Wesenstest  unterzogen werden. Die Halte...

Beschreibung

  Hunde, die der Verordnungsgeber aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit oder anlassbezogen als potenziell gefährlich ansieht, müssen einem Wesenstest unterzogen werden. Die Halter der sogenannten „gefährlichen Hunde“ sowie weitere Personen, die das Tier im öffentlichen Raum führen, müssen zusätzlich eine Sachkundeprüfung ablegen. Zuständig für die Durchführung von Wesenstest sowie Abnahme der Sachkundeprüfungen sind ausschließlich Sachverständige, die durch das Regierungspräsidium Darmstadt nach verbindlichen Standards benannt wurden. 

Voraussetzungen

  Voraussetzungen für die Benennung als Sachverständige/r nach der HundeVO: Bewerberinnen und Bewerber für die Tätigkeit als sachverständige Person erfüllen folgende Voraussetzungen: Erfolgreiche Teilnahme, mit mehreren Hunden, an der Schutzhundprüfung III. Erfolgreiche Teilnahme an der Fährtenhundprüfung. Übungsleitertätigkeit bei einem von der FCI (Fédération Cynologique Internationale) anerkannten Rassezucht- oder Hundesportverband oder –verein. Mindestens 5 Jahre Leistungsrichter bei einem von der FCI anerkannten Rassezucht- oder Hundesportverband oder –verein oder Teilnahme an 2 Lehrgängen für Diensthundführerinnen / Diensthundführer an der Hessischen Polizeischule – Fachbereich Diensthundwesen – mit Abschlussprüfung. Mehrjährige Tätigkeit als Diensthundführerin / Diensthundführer. Teilnahme an einem Seminar für Ausbildungsleiterinnen / Ausbildungsleiter für das Diensthundwesen an der Hessischen Polizeischule – Fachbereich Diensthundwesen –. Mehrjährige Tätigkeit als Ausbildungsleiterin / Ausbildungsleiter für das Diensthundwesen. Teilnahme an einem Lehrgang für Spürhunde an der Hessischen Polizeischule – Fachbereich Diensthundwesen – mit bestandener Abschlussprüfung. Praktische Tätigkeit als Ausbildungsleiterin / Ausbildungsleiter für das Diensthundwesen im Spürhundbereich. Veterinärmedizinerinnen und Veterinärmediziner erfüllen folgende Voraussetzungen: Fachtierarzt für Verhaltenskunde oder Tierarzt mit der Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie oder Tierarzt mit mindestens 3 Jahre Kleintierpraxis, mindestens 60 Stunden ATF-Fortbildung zur Problematik gefährlicher Hunde und entweder 10 Begutachtungen in Gegenwart eines bereits benannten Sachverständigen oder nachweislich praktische langjährige Tätigkeit als Hundeausbilder oder verhaltenstherapeutische Tätigkeit in der jeweiligen Praxis in dem Umfang von wenigstens 10 dokumentierten Therapiefällen; 5 davon müssen in Form eines ausführlichen Fallberichtes mit Referenzen bearbeitet worden sein. 

Verfahrensablauf

  Zu Aufnahme in die vom Regierungspräsidium Darmstadt zu führende Sachverständigenliste können Sie sich formlos schriftlich bewerben. Im Anschluss an die Benennung führt Sie das Regierungspräsidium Darmstadt in der Liste der sachverständigen Personen zur Durchführung von Wesensprüfungen und Sachkundeprüfungen nach der hessischen HundeVO Beendigung der gutachterlichen Tätigkeit Im Falle des freiwilligen Verzichts bzw. nach Vollendung des siebzigsten Lebensjahres werden sachverständige Personen nicht mehr in der beim Regierungspräsidium Darmstadt zu führenden Liste der sachverständigen Personen oder Stellen benannt. Folgende Umstände Können dazu führen, dass Sie nicht mehr benannt werden Unzuverlässigkeit der sachverständigen Person; Nichtbeachtung der Wesens- bzw. Sachkundeprüfungsstandards; 2 Jahre nach Aufgabe der praktischen tierärztlichen Tätigkeit *; 2 Jahre nach Aufgabe der Leistungsrichtertätigkeit beim VDH e.V. *; 2 Jahre nach Beendigung des aktiven Polizeidienstes *. * In diesen Fällen ist bei Nachweis entsprechender (aktueller) Fortbildungsmaßnahmen auch über den Ablauf der 2 Jährigen Karenzzeit hinaus eine Fortsetzung der gutachterlichen Tätigkeit möglich. Soweit die Standards zur Durchführung von Wesens- und/oder Sachkundeprüfungen nicht beachtet wurden, können Sie zunächst verwarnt bzw. abgemahnt und zur strikten Beachtung der Standards angehalten werden. 

Unterlagen

  Dem formlosen Antrag sind beizufügen:Lebenslaufaktuelles polizeiliches Führungszeugnis zum Nachweis der persönlichen ZuverlässigkeitQualifikationsnachweise zu den geforderten Voraussetzungen (Originalzeugnisse oder beglaubigte Fotokopien)schriftliche Erklärung, dass Sie sich im Falle der Aufnahme in die Sachverständigenliste zur strikten Beachtung der jeweils gültigen hessischen Standards zur Durchführung von Wesens- und Sachkundeprüfungen verpflichten 

Gebühren

  Keine. 

An wen kann ich mich wenden?

  An das Regierungspräsidium Darmstadt Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln 

Rechtsgrundlage

   

Verwandte Lebenslagen

  • Tierhaltung

    In deutschen Haushalten leben etwa 30 Millionen Haustiere. Haben Sie Tiere und Fragen beispielsweise zu Hundesteuer und Hundehaltung? In diesem Bereich finden Sie Behördenkontakte und Informationen über die Haltung, die Besteuerung und rechtlichen Fragestellungen – von der Anmeldung eines Hundes über den Tierschutz bis hin zur Haltung von Wildtieren.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS)Freigabedatum 15.08.2013Zurück zur Übersicht