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Zulassung zur Eignungsprüfung für Hilfeleistungen in Steuersachen beantragen

Sie sind Staatsbürger(in) eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz, haben außerhalb Deutschlands einen...

Beschreibung

  Sie sind Staatsbürger(in) eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz, haben außerhalb Deutschlands einen Bildungsabschluss erworben, der zur selbstständigen Hilfeleistung in Steuersachen berechtigt und möchten in Deutschland als Steuerberater oder -beraterin arbeiten? Ihre berufliche Qualifikation vorausgesetzt, ist der erste Schritt dazu die Eignungsprüfung vor einem Prüfungsausschuss bei der obersten Finanzbehörde des Bundeslandes, in dem Sie die Tätigkeit aufnehmen wollen. Verbindliche Auskunft Sollten Sie unsicher sein, ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Eignungsprüfung erfüllen, erhalten Sie auf Antrag eine verbindliche Auskunft der zuständigen Steuerberaterkammer. Prüfungen in Hessen Die Eignungsprüfung wird in Hessen von einem Prüfungsausschuss des Hessischen Ministeriums der Finanzen abgenommen. Die Prüfung, die Sie nur in deutscher Sprache absolvieren können, besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Es müssen ggf. Fristen bei der Antragsstellung beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die Steuerberaterkammer Hessen. Bei Nichtbestehen können Sie die Prüfung bis zu 2 Mal wiederholen. Tipp: Einige Fortbildungsinstitute bieten Vorbereitungslehrgänge an – recherchieren Sie danach im Internet. 

Voraussetzungen

  Die Zulassung zur Eignungsprüfung setzt unter anderem folgende Bedingungen voraus: Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz Diplom, das in Ihrem Staat zur Hilfe in Steuersachen berechtigt o d e r Falls der Beruf des Steuerberaters in Ihrem Staat nicht reglementiert ist: Abschluss eines Studiums, das auf den Beruf vorbereitet sowie eine einjährige Berufstätigkeit 

Verfahrensablauf

  Bevor Sie die Prüfungszulassung beantragen, lesen Sie bitte aufmerksam das im Internet bereitstehende "Merkblatt zur Eignungsprüfung" durch. Verbindliche Auskunft – bei Zweifeln am Vorliegen einzelner Voraussetzungen für die Prüfungszulassung – Eine Auskunft darüber, ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung erfüllen, beantragen Sie bitte schriftlich bei der Steuerberater­kammer Hessen; das erforderliche Formular erhalten Sie im Internetauftritt der Steuerberaterkammer Hessen unter Steuerberater → Steuerberaterprüfung: Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen. Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bei der im Formular genannten Stelle ein. Sie erhalten eine schriftliche Auskunft, ob und welche Zulassungsvoraussetzungen Sie erfüllen. Antrag auf Prüfungszulassung Den Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung stellen Sie schriftlich bei der Steuerberaterkammer Hessen; das erforderliche Formular erhalten Sie im Internetauftritt der Steuerberaterkammer Hessen unter Steuerberater → Steuerberaterprüfung: Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen. Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bei der im Formular genannten Stelle ein. Die Steuerberaterkammer prüft, ob die Angaben vollständig und richtig sind, falls erforderlich, holt sie weitere Erkundigungen ein. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob Sie zur Prüfung zugelassen sind Eignungsprüfung Termin, Ort und Näheres zum Ablauf der Prüfung erfahren Sie in der schriftlichen Ladung. In der schriftlichen Prüfung fertigen Sie an 2 aufeinanderfolgenden Tagen unter Aufsicht 2 Arbeiten an. Über das Ergebnis der schriftlichen Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid – gegebenenfalls mit der Ladung zur mündlichen Prüfung. Hinweis: Das Ergebnis wird Ihnen ausschließlich schriftlich mitgeteilt, bitte fragen Sie nicht telefonisch oder mündlich nach. Sollten Sie die mündliche Prüfung ohne ausreichende Entschuldigung versäumen, gilt die Prüfung insgesamt als nicht bestanden; andernfalls erhalten Sie einen Nachholtermin. Das Hessische Ministerium der Finanzen stellt Ihnen eine Bescheinigung über die bestandene Prüfung aus, mit der Sie die Bestellung durch die Steuerberaterkammer beantragen können. Tipp: Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Steuerberaterkammer Hessen 

Fristen

  Antrag auf Zulassung/Prüfungstermin Hinsichtlich der Fristen und genauen Prüfungstermine wenden Sie sich bitte an die Steuerberaterkammer Hessen. 

Unterlagen

  Antragsformular (Original) Nachweis der Staatsangehörigkeit Prüfungszeugnisse, Diplome, Befähigungsnachweise, Urkunden und sonstige Bescheinigungen (Abschriften/Kopien bitte nur mit amtlicher Beglaubigung) Lebenslauf Passbild Details entnehmen Sie bitte dem Antragsformular. 

Gebühren

  Bearbeitungsgebühr für die verbindliche Auskunft (Zulassungsvoraussetzungen): EUR 200,00 Euro für den Zulassungsantrag: EUR 200,00 Prüfungsgebühr EUR 1.000 Hinweise: Sollten Sie die Prüfungsgebühr nicht rechtzeitig zahlen, gilt dies als Verzicht auf die Prüfungszulassung. Nehmen Sie einen Antrag vor der Entscheidung zurück, wird die Gebühr zur Hälfte erstattet. 

An wen kann ich mich wenden?

  Wenn Sie in Hessen als Steuerberater tätig werden möchten: für die verbindliche Auskunft und den Antrag auf Zulassung zur Prüfung: Steuerberaterkammer Hessen für die organisatorische Durchführung der Prüfung: Steuerberaterkammer Hessen für die Abnahme der Prüfung ist ein Prüfungsausschuss des Hessischen Ministeriums der Finanzen zuständig, der organisatorisch von der Steuerberaterkammer Hessen betreut wird. Sie können das Verfahren auch abwickeln über den 

Rechtsgrundlage

   

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Freigabevermerk Hessisches Ministerium der FinanzenFreigabedatum 31.01.2019Zurück zur Übersicht