Zum Inhalt springen (Enter drücken),
Zum Kontakt,
Suchfeld fokusieren,
Zur Inhaltsübersicht,
,
,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neckarsteinach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neckarsteinach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate

Hessische Messeförderung beantragen

Hessischen Unternehmen des gewerblichen Mittelstandes sowie von Architektur- und Ingenieurbüros und ähnlichen Freien Berufen können für ihre Beteiligung an Messen und...

Beschreibung

  Hessischen Unternehmen des gewerblichen Mittelstandes sowie von Architektur- und Ingenieurbüros und ähnlichen Freien Berufen können für ihre Beteiligung an Messen und Ausstellungen, überwiegend auf schwierigen oder weit entfernten Märkten im Ausland, eine Förderung erhalten. Organisiert werden außerdem jährlich mehrere hessische Firmengemeinschaftsstände auf ausgewählten Auslandsmessen. Kleinbetriebe bis zu 10 Beschäftigte und das Handwerk können für die Beteiligung auf ausgewählten Messen in Deutschland sowie in den Mitgliedsländern von EU und EFTA innerhalb einer Gruppenförderung bezuschusst werden. 

Voraussetzungen

  Das Unternehmen muss seinen Sitz in Hessen haben. Gefördert werden hessische Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 75.000.000,00 (Millionen) Euro. Bei Auslandsmessen: Gefördert werden grundsätzlich nur solche Veranstaltungen, die im AUMA-Handbuch Trade Fair Guide Worldwide beziehungsweise im m+a Messeplaner aufgeführt sind und nicht von anderer öffentlicher Seite finanziell unterstützt werden. Verkaufsveranstaltungen einzelner Unternehmen können nicht gefördert werden. Bei Gruppenförderung (mindestens 3 hessische Teilnehmer): die internationale Ausrichtung der Messe. Ausgenommen davon sind die 20 größten überregionalen Messen in Deutschland, wie beispielsweise die Hannover Messe, CeBIT oder Anuga. Gefördert werden grundsätzlich nur solche Veranstaltungen, die im AUMA-Handbuch Trade Fair Guide Worldwide aufgeführt sind und nicht von anderer öffentlicher Seite finanziell unterstützt werden. Bei offiziellen Landesbeteiligungen wie Informationsständen, Unternehmens-Gemeinschaftsausstellungen, Katalog-Ausstellungen, Service-Zentren, Sonderschauen, Präsentationen zu speziellen Wirtschaftsthemen wird in der Regel eine Messe-Durchführungsgesellschaft mit der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung beauftragt. Die Unternehmen, die teilnehmen wollen, müssen sich durch einen Kostenbeitrag, der mindestens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt, beteiligen und den Nachweis über ihren Jahresumsatz erbringen
  • AUMA - Handbuch(AUMA - Ausstellung - und Messe - Aussschuss der Deutschen Wirtschaft e.V)
 

Verfahrensablauf

  Sie müssen einen Antrag bei der für Sie zuständigen Stelle stellen. Dieser Antrag muss spätestens 4 Wochen vor Einleitung des Vorhabens eingebracht werden. Bei offiziellen Landesbeteiligungen, wie Informationsständen, Unternehmens-Gemeinschaftsausstellungen, Katalog-Ausstellungen, Service-Zentren, - Sonderschauen, Präsentationen zu speziellen Wirtschaftsthemen wenden Sie sich an Hessen Trade & Invest (HTAI) oder die jeweils beauftragte Messe-Durchführungsgesellschaft. Der Antrag muss einen Finanzierungsplan enthalten. Bei Beteiligungen an Inlandsmessen können Zuwendungen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die vor Erteilung des Bewilligungsbescheides noch nicht begonnen worden sind. Bei Beteiligungen an Auslandsmessen können Vorhaben im Einzelfall auch dann gefördert werden, wenn bereits Anzahlungen für eine beabsichtigte Teilnahme geleistet worden sind. Die Kammer oder der Verband leitet den Antrag an die Wirtschafts- und Investitionsbank Hessen weiter. Die Förderbeträge werden nach Bewilligung anteilig – entsprechend den zuwendungsfähigen Ausgaben – an die zu begünstigenden Unternehmen weitergegeben. Hinweis: Es empfiehlt sich, vorab in einem Beratungsgespräch zu klären, ob eine Förderung für die von Ihnen ausgesuchte Messe möglich ist. 

Fristen

  Der Antrag muss spätestens 4 Wochen vor Beginn eines Vorhabens gestellt werden. 

Unterlagen

  Über die Antragsunterlagen informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen. 

Gebühren

  Für die Antragstellung werden keine Gebühren erhoben. 

An wen kann ich mich wenden?

  Interessierte Unternehmen wenden sich an die zuständigen Kammern oder Verbände, die ihrerseits den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung an die Wirtschafts- und Investitionsbank Hessen richten: Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Architekten- und Stadtplanerkammer, Ingenieurkammer, Landesfachverbände der gewerblichen Wirtschaft. 

Was muss ich wissen?

  Weitere Informationen wie Förderrichtlinien und Erläuterungen finden Sie auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zum Thema "Außenwirtschaft".
  • Außenwirtschaft(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung)
 

Rechtsgrundlage

   
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und LandesentwicklungFreigabedatum 11.07.2013Zurück zur Übersicht