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Nassauischer Zentralstudienfonds (NZF), Stipendium beantragen

Der Nassauische Zentralstudienfonds ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung. Die Stiftung unterstützt Bildungsmaßnahmen in Hessen auf dem Gebiet des ehemaligen Herzogtum Nassau...

Beschreibung

  Der Nassauische Zentralstudienfonds ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung. Die Stiftung unterstützt Bildungsmaßnahmen in Hessen auf dem Gebiet des ehemaligen Herzogtum Nassau und vergibt unter anderem Stipendien. Höhe des Stipendiums Die Höhe des Stipendiums beträgt zur Zeit 1.000,00 Euro je Semester. Dauer der Förderung Die maximale Förderdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit des jeweiligen Studienfaches. Hinweis: Ein Rechtsanspruch zur Förderung besteht nicht. Bewilligte Stipendien können jederzeit geändert oder widerrufen werden. Die Auszahlung am Semesterende ist an eine jeweils im Semester erbrachte zusätzliche besondere Studienleistung geknüpft. Dies kann zum Beispiel der Besuch einer zusätzlichen Vorlesungsreihe oder eine zusätzliche Hausarbeit sein. Näheres dazu wird im Bewilligungsbescheid aufgeführt. 

Voraussetzungen

  Bewerberinnen und Bewerber sind im Gebiet des ehemaligen Herzogtums Nassau geboren. Das Herzogtum Nassau erstreckte sich auf ein Gebiet, das die heutigen Landkreise Rheingau-Taunus-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Landkreis Limburg-Weilburg, Hochtaunuskreis sowie die Stadt Wiesbaden, den Westen Frankfurts a.M. (Ffm-Griesheim, -Harheim, -Heddernheim, -Höchst, -Kalbach, -Nied, -Schwanheim, -Sindlingen, -Sossenheim, -Unterliedersbach, -Zeilsheim) sowie Teile des Lahn-Dill-Kreises (hier der frühere Dillkreis) des Rhein-Lahn-Kreises und des Westerwaldkreises umfasst. Nur Studierende, die in diesem Bereich geboren sind, erfüllen das Hauptkriterium für ein mögliches Stipendium, sie sind "nassauische Landeskinder". Die Bewerberinnen und Bewerber sind als ordentlich Studierende (Vollzeitstudium) an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität, Hochschule, Fach- oder Kunsthochschule im Inland, einem Mitgliedsstaat der EU, des EWR oder der Schweiz immatrikuliert und haben zu Beginn des erstmals geförderten Studiums das 25. bzw. bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet. Die zum Studium berechtigende Prüfung wurde mindestens mit der Note 2,7 abgeschlossen. Gefördert werden können nur Studierende mit begrenzten finanziellen Möglichkeiten. Ausschlusskriterien Der NZF fördert keine dualen Studiengänge, Zweitstudiengänge, Teilzeitstudiengänge, Fernstudiengänge, Promotionsstudiengänge, Studienabschlussphasen oder reine Auslandsstudiengänge außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz. Die Bewerberin/der Bewerber wird bereits mit einem Stipendium gefördert. Der Bewerber oder die Bewerberin verfügt über eigenes Einkommen, das den steuerlichen Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG um mehr als 2000€ übersteigt 

Verfahrensablauf

  In der Regel finden zweimal jährlich Vergabeverfahren statt. Dazu steht in den Bewerbungsphasen vom 1. Februar bis 1. März und vom 15. September bis 15. Oktober ein Bewerbungsformular online auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt zur Verfügung. Eine Bewerbung ist unter den oben genannten Voraussetzungen zu jedem Zeitpunkt eines Erststudiums möglich. Die Bewerbung für ein Stipendium für ein Masterstudium ist im Laufe des 1. Semesters des Masterstudiums einzureichen. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung. 

Fristen

  Das Online-Antragsformular zur Gewährung des Stipendiums ist vollständig ausgefüllt bis spätestens 1. März. des Jahres für das jeweilige Sommersemester bis spätestens 15. Oktober des Jahres für das jeweilige Wintersemester an das Postfach des NZF zu senden. Die E-Mail-Adresse ist auf dem Formular vermerkt. 

Unterlagen

  Geburtsurkunde Abschlusszeugnis der Schule, Hochschule (Bachelor) und ggf. der Berufsausbildung Immatrikulationsbescheinigung Nachweis Regelstudienzeit tabellarischer Lebenslauf optional Nachweise für einen Vergabebonus bei wirtschaftlich besonders schwierigen Einkommensverhältnissen (z.B. BAföG-Bescheid oder Zuwendungsbescheid ALG II nach SGB II, bzw. laufende Hilfen zum Lebensunterhalt nach SGB XII). 

Gebühren

  Keine. 

An wen kann ich mich wenden?

  An den Nassauischen Zentralstudienfonds (NZF) beim Regierungspräsidium Darmstadt 

Was muss ich wissen?

  Haben Sie eine Förderzusage erhalten, beachten Sie bitte, dass für die Auszahlung des Stipendiums der Nachweis einer im jeweiligen Semester erbrachten besonderen Studienleistung erforderlich ist. Diese ist im Rahmen des gewählten Studiengangs zusätzlich und über die gemäß Studienordnung ohnehin zu fertigenden Arbeiten hinausgehend, zu erbringen. Die Bescheinigung muss auf einem Originalbriefkopf Ihrer Universität ausgestellt sein. Den Nachweis über die erbrachte Sonderleistung legen Sie bitte zusammen mit der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung jeweils bis bis spätestens 1. April für das absolvierte Wintersemester und bis spätestens 1. Oktober für das absolvierte Sommersemester vor. 

Rechtsgrundlage

  Nassauisches Schuledikt des Herzogs Wilhelm von Nassau am 29.03.1817 gegründet. (Veröffentlicht im Verordnungsblatt des Herzogtums Nassau, Jahrgang 1817, Nr. 5, Seite 47). 

Verwandte Lebenslagen

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Freigabevermerk Regierungspräsidium DarmstadtFreigabedatum 16.10.2019Zurück zur Übersicht