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Film- und Drehgenehmigungen (Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen)

Für die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Film- und Fernsehaufnahmen bedarf es einer Erlaubnis.Sind für Filmaufnahmen Straßensperrungen, Haltverbote oder andere den...

Beschreibung

  Für die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Film- und Fernsehaufnahmen bedarf es einer Erlaubnis. Sind für Filmaufnahmen Straßensperrungen, Haltverbote oder andere den Verkehr beeinträchtigende Maßnahmen erforderlich, bedarf es einer straßenverkehrsrechtlichen Genehmigung nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Sofern für Film- und Dreharbeiten keine straßenverkehrsrechtliche Anordnung erforderlich ist, bedarf es einer Sondernutzungserlaubnis nach dem Bundesfernstraßengesetz bzw. nach dem Hessischen Straßengesetz. 

Fristen

  Der Antrag sollte frühzeitig – möglichst 4 Wochen – vor dem gewünschten Termin gestellt werden. 

Unterlagen

  Ein formloser Antrag, dem Folgendes beizufügen ist: Adresse und Angaben zur Erreichbarkeit des Antragstellers/Adressaten (Mobil-/Telefon, Telefax) genaue Angaben des Drehorts mit Lageplanskizze genaue Terminangaben, Beschreibung des Umfangs und des Programmablaufs 

Gebühren

  Es fallen Auslagen und Gebühren für die Straßensperrungen bzw. für die Sondernutzung an. Auskünfte erteilt im Einzelfall die zuständige Behörde. 

An wen kann ich mich wenden?

  Über den Antrag auf Film- und Drehgenehmigung entscheidet bei straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde, bei Sondernutzungserlaubnis die örtlich zuständige Straßenbaubehörde. 

Was muss ich wissen?

  Hessen Film und Medien GmbH Die Hessen Film und Medien GmbH ist zentraler Ansprechpartner für alle Belange rund um das Thema Filmförderung in Hessen. Was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Förderung für Ihr Filmprojekt beantragen wollen finden Sie unter folgendem Link: 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Gegen die Versagung einer Sondernutzungserlaubnis kann bei der zuständigen Stelle Widerspruch eingelegt werden. Gegen die Versagung einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung ist eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. 

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  • Erlaubnisse und Genehmigungen

    Von der Fahrschule über die Gaststätte bis hin zum Waffenhandel – für einige Geschäftsbetriebe und Tätigkeiten beziehungsweise die Ausübung bestimmter Berufe benötigen Sie besondere Genehmigungen. Sie brauchen eine spezielle Erlaubnis? Hier sind Sie richtig.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und LandesentwicklungFreigabedatum 25.10.2016Zurück zur Übersicht