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Anerkennung einer Fachtierarzt- oder Zusatzbezeichnung beantragen

Tierärztinnen und Tierärzte können neben ihrer Berufsbezeichnung weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in einem bestimmten fachlichen Gebiet...

Beschreibung

  Tierärztinnen und Tierärzte können neben ihrer Berufsbezeichnung weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in einem bestimmten fachlichen Gebiet (Fachtierarztbezeichnung) oder Bereich (Zusatzbezeichnung) hinweisen. Gebiete sind zum Beispiel Anatomie, Epidemiologie, Fleischhygiene oder Kleintierchirurgie. Bereiche sind beispielsweise Dermatologie, Homöopathie, Reptilien oder Zahnheilkunde. Das Erlangen und Führen der Weiterbildungsbezeichnungen wird in der Weiterbildungsordnung der Hessischen Landestierärztekammer geregelt. 

Voraussetzungen

  Die/der Antragsteller/in muss Angehöriger der Landestierärztekammer sein Die vorgeschriebene Weiterbildung muss erfolgreich abgeschlossen worden sein Die von einer anderen Tierärztekammer zuerkannten Bezeichnungen dürfen weitergeführt werden. Wenn Tierärztinnen und Tierärzte aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft eine Weiterbildungsbezeichnung erworben haben, erhalten sie nach Überprüfung der Gleichwertigkeit die Anerkennung in dem jeweiligen Gebiet. Soweit die Weiterbildungsordnung der Hessischen Landestierärztekammer eine entsprechende Bezeichnung nicht vorsieht, kann diese jedoch weitergeführt werden, wenn die wesentlichen Voraussetzungen der hessischen Weiterbildungsordnung erfüllt sind. 

Verfahrensablauf

  Die Anerkennung müssen Sie schriftlich beantragen. Das notwendige Formular erhalten Sie bei der Hessischen Landestierärztekammer. 

Unterlagen

  Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag das Formular der Landestierärztekammer: Mit Ihrem Antrag müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen: Nachweis der erfolgten Weiterbildung Nachweis der Staatsangehörigkeit Nachweise der Weiterbildungsinhalte in Form von Weiterbildungsordnung, Prüfungsordnung oder in anderer geeigneter Weise, aus denen die Studieninhalte und die Dauer der absolvierten Weiterbildung zur Erlangung des Weiterbildungsnachweises hervorgehen 

Gebühren

  für die Bearbeitung eines Antrages auf eine Fachtierarztanerkennung: 100,00 Euro für das Prüfungsgespräch gem. § 8 der Weiterbildungsordnung: 350,00 Euro Dies gilt für den Antrag auf Anerkennung einer Zusatzbezeichnung entsprechend. Die Gebühr ist vor Anberaumung des Prüfungsgespräches zu entrichten. 

An wen kann ich mich wenden?

  An die Hessische Landestierärztekammer Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln 

Rechtsgrundlage

   

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Freigabevermerk Hessische LandestierärztekammerFreigabedatum 24.05.2013Zurück zur Übersicht