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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung

Als volljährige Personen müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.Hinweis:Wenn eine andere Person für Ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet,...

Beschreibung

  Als volljährige Personen müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen. Hinweis: Wenn eine andere Person für Ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet, sind Sie von der Zahlung ausgenommen. 

Voraussetzungen

  Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden, wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist, dass diese von niemandem bewohnt wird, dass für diese kein Mietvertrag besteht und dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist. 

Verfahrensablauf

  Sie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden. Sie können dies formlos schriftlich tun, ein Formular ausfüllen oder einen Online-Dienst nutzen. Das Formular liegt in der Regel in den Gemeinden aus. Sie können es auch aus dem Internet herunterladen. Tipp: Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden. 

Fristen

  Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie dort wohnen, dort gemeldet sind oder im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind. 

Unterlagen

  formloses Schreiben per Post oder ausgefülltes Anmeldeformular im Internet 

Gebühren

  Für Bürgerinnen und Bürger: je Wohnung: 17,50 Euro monatlich jede weitere Wohnung: 17,50 Euro monatlich ermäßigter Rundfunkbeitrag (ein Drittel des Rundfunkbeitrags): 5,83 Euro monatlich Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums. 

An wen kann ich mich wenden?

  ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln Service-Telefon zum Beitragskonto: Tel.: +49 185 - 9995-0100 Service-Telefon zum Rundfunkbeitrag: Tel.: +49 185 - 9995-0888* Fax: +49 185 - 9995-0105* Service-Telefonzeiten: Mo: 7:00 - 19:00 Uhr Di: 7:00 - 19:00 Uhr Mi: 7:00 - 19:00 Uhr Do: 7:00 - 19:00 Uhr Fr: 7:00 - 19:00 Uhr * 6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk 

Was muss ich wissen?

   

Bemerkung

  Der Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr zum 01.01.2013 abgelöst. Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen. 

Rechtsgrundlage

   

Zuständigkeit

   

Verwandte Lebenslagen

  • Steuern und Abgaben für Betriebe

    Betriebe können z. B. umsatz- oder gewerbesteuerpflichtig sein. Steuerliche Besonderheiten können bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten gelten.Mehr erfahren
Freigabedatum 12.06.2013Zurück zur Übersicht