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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und hängt nicht von Art und Zahl der Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: eine Wohnung – ein Beitrag.Der...

Beschreibung

  Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und hängt nicht von Art und Zahl der Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: eine Wohnung – ein Beitrag. Der Rundfunkbeitrag umfasst alle Rundfunkgeräte, Smartphones und Computer innerhalb Ihrer Wohnung und in den Privatautos aller Wohnungsbewohner. Zahlt ein Bewohner oder eine Bewohnerin den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht für alle in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt. Diese Regelung gilt für Familien Wohngemeinschaften Unverheiratete Paare Sie sind Student oder Studentin und leben in einem Studentenwohnheim? Hier kommt es auf die genauen räumlichen Gegebenheiten vor Ort an. Sie müssen einen Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn Sie Ihr Zimmer durch einen eigenen Eingang direkt vom Treppenhaus oder einem Vorraum aus oder von außen betreten können. Sie müssen keinen Beitrag zahlen, wenn Sie Ihr Zimmer nur über eine andere Wohnung betreten können. Hinweis: Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen. Menschen mit Behinderungen und Empfänger staatlicher Leistungen können Erleichterungen erhalten. Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen. 

Voraussetzungen

  Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden, wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist, dass diese von niemandem bewohnt wird, dass für diese kein Mietvertrag besteht und dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist. 

Fristen

  Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie dort wohnen, dort gemeldet sind oder im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind. 

Unterlagen

  Keine 

Gebühren

  Für Bürgerinnen und Bürger: je Wohnung: 17,50 Euro monatlich jede weitere Wohnung: 17,50 Euro monatlich ermäßigter Rundfunkbeitrag (ein Drittel des Rundfunkbeitrags): 5,83 Euro Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums. 

An wen kann ich mich wenden?

  ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln Service-Telefon zum Beitragskonto: Tel.: +49 185 - 9995-0100 Service-Telefon zum Rundfunkbeitrag: Tel.: +49 185 - 9995-0888* Fax: +49 185 - 9995-0105* Service-Telefonzeiten: Mo: 7:00 - 19:00 Uhr Di: 7:00 - 19:00 Uhr Mi: 7:00 - 19:00 Uhr Do: 7:00 - 19:00 Uhr Fr: 7:00 - 19:00 Uhr * 6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk 

Was muss ich wissen?

   

Bemerkung

  Der Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr zum 01.01.2013 abgelöst. 

Rechtsgrundlage

   

Zuständigkeit

   

Verwandte Lebenslagen

  • Wohnen und Umzug

    Egal ob Sie zur Miete wohnen, eine Wohnung oder ein eigenes Haus besitzen oder einen Umzug planen, hier finden Sie Informationen rund ums Thema Wohnen und Umzug.Mehr erfahren
Freigabedatum 17.02.2014Zurück zur Übersicht