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Auskunft von Vergleichskaufpreisen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für Immobilienwerte oder Grundstückswerte beantragen

Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können Sie Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses bekommen.

Online Prozesse

Online-DiensteBeschreibung der Online-Dienste Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja Schriftform erforderlich: Ja Formlose Antragsstellung möglich: Ja Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Beschreibung

  Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse erhalten sämtli­che Verträge, durch welche Eigentum an einem Grundstück über­tra­gen werden soll. Diese Verträge werden gesammelt und im Hin­blick auf die unterschiedlichen wertbeeinflussenden Umstände einer Immobilie anonymisiert ausgewertet. Die Kaufpreissammlung einschließlich der übersandten Unterla­gen darf nur von den Mitgliedern des Gutachterausschusses und den Bediensteten der Geschäftsstelle ausschließlich zur Erfül­lung ihrer gesetzlichen Aufgaben eingesehen werden. Auskünfte dürfen nur erteilt werden, soweit sie zum Zweck der Wert­ermitt­lung erforderlich sind. Mit Nachweis des begründeten Interesses und unter Angabe des zu bewertenden Objektes, kann die Geschäftsstelle auf Antrag Auskunft über geeignete Vergleichskaufpreise, soweit in der Kaufpreissammlung vorhanden, erteilen. Grundstücksbezogene Auskünfte (zum Beispiel mit Angabe von Flur- und Flurstücks­num­mer) dürfen nur nach Maßgabe bestimmter Voraussetzungen, in der Regel nachgewiesenen Sachverständigen für die Erstattung eines Immobilienwertgutachtens, erteilt werden. Soweit es der Zweck, der das berechtigte Interesse begründet, nicht erfordert, werden Auskünfte und Ausgaben aus der Kaufpreissammlung so erteilt, dass die übermittelten Daten nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand einer bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet werden können. 

Voraussetzungen

  Um eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran nachweisen. Für Behör­den, öffentlich bestellte und vereidigte sowie bestimmte zertifi­zier­te Sachverständige, die mit der Bewertung von Grundstücken befasst sind, gilt der Nachweis der Beauftragung zur Verkehrswertermittlung 

Verfahrensablauf

  Als Person mit einem berechtigten Interesse können Sie für ein möglichst genau beschriebenes Wertermittlungsobjekt Vergleichskaufpreise aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses beantragen. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird Ihre Auskunftsberechtigung prüfen. Falls Sie kein/e Sachverständige/r oder eine Behörde sind, können Sie keine grund­stücksbezogenen Auskünfte erhalten. Falls keine beziehungsweise nicht ausreichend viele Vergleichskauffälle vorliegen, wird die Geschäftsstelle mit Ihnen Rücksprache halten. Im Abschluss werden Ihnen die Vergleichskauffälle zusammen mit einer Kostenrechnung übermittelt. 

Fristen

  Es sind keine Fristen zu beachten. 

Unterlagen

  Ausgefüllter Antrag Nachweis über den Auftrag zur Immobilienbewertung Gegebenenfalls Vertretungsnachweis 

Gebühren

  Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung beträgt die Gebühr EUR 120 je Antrag und beinhaltet bis zu 10 bekanntgegebene Kaufpreise. Für jeden weiteren bekanntgegebenen Kaufpreis EUR 5. 

An wen kann ich mich wenden?

  Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse bei den Ämtern für Bodenmanagement, kreisfreien Städten und einigen kreisangehörigen Städten.
 

Was muss ich wissen?

   

Bearbeitungsdauer

  Die Bearbeitung dauert in der Regel ein bis zwei Wochen. 

Bemerkung

  Das mittlere Preisniveau von Standardimmobilien kann ab Februar 2022 gebührenfrei über den Immobilienpreiskalkulator ("Geodaten online") ermittelt werden. 

Rechtsgrundlage

   

Verwandte Lebenslagen

  • Kauf, Miete und Pacht

    Die Lage und die Kundennähe passen? Grundbuch oder Liegenschaftsbuch beziehungsweise Liegenschaftskarte dokumentieren Eigentum, Belastungen oder Rechte rund um Gewerbeimmobilien.Mehr erfahren
  • Standortsuche

    Wo sich Unternehmen ideal ansiedeln, unterliegt je nach Branche unterschiedlichen Faktoren. Fest steht: Der richtige Standort ist für Gründende und Unternehmerinnen und Unternehmer besonders wichtig. Vom Flächennutzungsplan bis zur Grundstücksvermessung – hier finden Sie Leistungen und Services rund um Ihren Standort.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)Freigabedatum 25.10.2021Zurück zur Übersicht