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Öffentliche Vergabe: Teilnahme am wettbewerblichen Dialog beantragen

Öffentliche Auftraggeber (Vergabestellen) können oberhalb der EU-weiten Schwellenwerte einen wettbewerblichen Dialog durchführen. Dieses Verfahren ist eine Sonderform des...

Beschreibung

  Öffentliche Auftraggeber (Vergabestellen) können oberhalb der EU-weiten Schwellenwerte einen wettbewerblichen Dialog durchführen. Dieses Verfahren ist eine Sonderform des Verhandlungsverfahrens mit Momenten des nicht offenen Vergabeverfahrens. Es dient der Vergabe besonders komplexer Aufträge. Die Vergabestelle kann den wettbewerblichen Dialog durchführen, wenn das Auftragsvolumen den festgelegten Schwellenwert überschreitet und sie objektiv nicht in der Lage ist, die technischen Mittel anzugeben, mit denen ihr Bedarf und ihre Ziele erfüllt werden können oder die rechtlichen und finanziellen Bedingungen des Vorhabens anzugeben. Als EU-weite Ausschreibung muss der Aufruf zur Bewerbung um Teilnahme am Verfahren (Teilnahmewettbewerb) im EU-Amtsblatt "S" / TED und nach Hessischem Vergaberecht in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank HAD veröffentlicht werden; die EU-Bekanntmachung kann über die HAD erfolgen. In der Bekanntmachung sind der Bedarf und die Anforderungen darzustellen. Erläuterungen können sie in der Bekanntmachung selbst oder durch eine abrufbare Beschreibung bekannt geben. 

Voraussetzungen

  Die Abgabe eines Antrags auf Teilnahme am wettbewerblichen Dialog muss die inhaltlichen und formellen Anforderungen erfüllen, die in der Bekanntmachung jeweils beschrieben sind. 

Verfahrensablauf

  Den Antrag auf Teilnahme am wettbewerblichen Dialog stellen Sie bei der Vergabestelle. Er muss dort i. d. R. 37 Tage nach der Absendung der Bekanntmachung eingehen. Die Vergabestelle lädt die ausgewählten Unternehmen zu Verhandlungen über die Einzelheiten des Auftrags ein. Der Dialog kann in verschiedenen Phasen erfolgen. Diese sollen mit dem Ziel aufeinander aufbauen, die Zahl der in der Dialogphase zu erörternden Lösungen zu verringern und leichter zu handhaben. Die Vergabestelle muss die Dialogphasen in der Bekanntmachung oder in der Beschreibung angeben. Entscheidet die Vergabestelle, dass ein Unternehmen an der nächsten Dialogphase nicht mehr teilnehmen soll, muss sie es informieren. Der wettbewerbliche Dialog ist ergebnisoffen. Die Vergabestelle erklärt den Dialog für abgeschlossen, wenn erkennbar ist, dass keine Lösung gefunden werden kann, oder eine Lösung gefunden wurde, die den Bedarf der Vergabestelle erfüllt. In beiden Fällen sind die beteiligten Unternehmen über den Abschluss des Dialogs zu informieren. Wurde eine Lösung gefunden, fordert die Vergabestelle die an der Dialogphase noch beteiligten Unternehmen auf, ein endgültiges Angebot vorzulegen. Basis des Angebots ist die in der Dialogphase eingereichte und erörterte Lösung. Die Vergabestelle prüft die Angebote und wählt das wirtschaftlichste Angebot aus. Sie kann das ausgewählte Unternehmen bitten, Einzelheiten des Angebots nochmals zu erläutern oder Zusagen des Angebots zu bestätigen. 

Unterlagen

  Welche Unterlagen, Muster oder Proben Sie während des wettbewerblichen Dialogs benötigen, erfahren Sie bei der Vergabestelle. 

Gebühren

  Den Aufwand für die Teilnahme am wettbewerblichen Dialog und die Bearbeitung des Angebots müssen Sie tragen. Ausnahme ist die Aufforderung der Vergabestelle an teilnehmende Unternehmen, z. B. Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen auszuarbeiten. Dann muss sie die Kosten einheitlich und angemessen erstatten. 

An wen kann ich mich wenden?

  An die Vergabestelle. 

Rechtsgrundlage

   

Verwandte Lebenslagen

  • Informationen zur öffentlichen Vergabe

    In einer öffentlichen Ausschreibung macht eine Behörde einen bestimmten Bedarf deutlich und fordert potenzielle Anbieter auf, ein Angebot zu unterbreiten. Hier finden Sie allgemeine Informationen zur öffentlichen Vergabe.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und LandesentwicklungFreigabedatum 10.07.2012Zurück zur Übersicht