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Bestattungskosten - Sozialhilfe

In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Bei einem Sterbefall sind die Angehörigen (in der gesetzlich geregelten Reihenfolge) des Verstorbenen verpflichtet, für die Bestattung...

Beschreibung

  In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Bei einem Sterbefall sind die Angehörigen (in der gesetzlich geregelten Reihenfolge) des Verstorbenen verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen. Sie haben auch die anfallenden Kosten zu tragen, die sie vom Erben des Nachlasses – sofern sie nicht selbst Erben sind – einfordern können. Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass des Verstorbenen ebenfalls dazu nicht ausreicht, können die Angehörigen einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen. 

Voraussetzungen

  Die Kosten der Bestattung sind unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen. Der Verstorbene hat keinen ausreichenden Nachlass hinterlassen. Die Erben sind nicht in der Lage, die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen. Es gibt keine anderen Personen, die zur Übernahme der Kosten verpflichtet werden können. 

Verfahrensablauf

  Bei der zuständigen Stelle ist ein schriftlicher Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten zu stellen. Am einfachsten ist es, wenn Sie mit den erforderlichen Unterlagen zur Behörde gehen und dort im Rahmen eines Beratungsgespräches den Antrag ausfüllen. 

Fristen

  Der Antrag kann vor oder auch noch nach einer Bestattung gestellt werden. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag bereits vor der Bestattung zu stellen oder zumindest die Angelegenheit mit der zuständigen Behörde zu besprechen. 

Unterlagen

  Nachweise des Verstorbenen: Sterbeurkunde Aufstellung und Bewertung des Nachlasses mit Vermögensnachweisen, insbesondere: lückenlose Girokontoauszüge der letzten 3 Monate Sparbücher Geldanlagen Wohneigentum Versicherungssumme von Lebensversicherungen Zeitwert des Kraftfahrzeugs Bausparguthaben und Ähnliches falls vorhanden: Testament oder Erbvertrag Aufstellung der möglichen Erben und Familienangehörigen des Verstorbenen (Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder, Großeltern oder Partner in eheähnlicher Gemeinschaft, sonstige Erben) Nachweise des Antragstellers: Erbschein oder Nachweis der Erbausschlagung Kopien über die Art und Höhe des Einkommens der letzten 3 Monate Angaben zu weiteren Angehörigen des Verstorbenen (z.B. im Haushalt lebende Erben und Angehörige des Verstorbenen) Nachweise über die Vermögensverhältnisse Nachweise der monatlichen Belastungen Mietvertrag und letzte Mieterhöhungserklärung des Vermieters (aktuelle Miethöhe) falls der Antrag erst nach der Bestattung gestellt wird: Originalrechnung des Bestattungsinstituts 

Gebühren

  Welche Kosten im Einzelfall übernommen werden, bestimmt das Sozialamt nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig. Für die Kosten der einzelnen Bestattungsbestandteile gibt es festgelegte Höchstbeträge. Darüber hinausgehende Kosten werden vom Sozialamt nicht beglichen. Üblicherweise werden die Kosten eines einfachen Sargs sowie eines Holzkreuzes übernommen. Über die Ausstattung der Trauerhalle und des Grabes mit Blumen sowie über die Übernahme der Kosten für einen steinernen Grabstein wird im Einzelfall entschieden. Haben sich die Angehörigen für eine Feuerbestattung entschieden, kann das Sozialamt auch die Kosten für eine Urne übernehmen. 

An wen kann ich mich wenden?

  wenn der Verstorbene Sozialhilfe bezogen hat: das Sozialamt, von dem der Verstorbene Sozialhilfe bezogen hat wenn der Verstorbene keine Sozialhilfe bezogen hat: das Sozialamt des Sterbeortes des Verstorbenen 

Rechtsgrundlage

   

Verwandte Lebenslagen

  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung

    Der Staat hilft nicht nur mit Sozialhilfe oder Grundsicherung. In diesem Bereich finden Sie zusätzlich Informationen und Angebote, die Menschen mit geringem Einkommen unterstützen.Mehr erfahren
  • Todesfall

    Ein Todesfall bedeutet für Hinterbliebene nicht nur Trauer, sondern oft auch eine große organisatorische Herausforderung. Wer ist zu benachrichtigen? Wie plant man die Beerdigung? In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um die Bestattung und die notwendigen Formalitäten.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Soziales und IntegrationFreigabedatum 11.06.2012Zurück zur Übersicht