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Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen

Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E beruflich nutzen möchten, benötigen Sie zusätzlich zur Fahrerlaubnis einen Fahrerqualifizierungsnachweis. Der FQN löst die Schlüsselzahl 95 ab.

Beschreibung

  Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dient dem Nachweis Ihrer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst ab dem 23.05.2021 die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab. Wenn in Ihrem Führerschein bereits die Schlüsselzahl "95" eingetragen ist, behält die Schlüsselzahl jedoch ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum des Führerscheins. Erst danach ist die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises notwendig. Der FQN ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt und von der Bundesdruckerei hergestellt wird. Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D. Angehende und etablierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, die im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D sind, müssen ihre Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen. Dafür sind in der Regel eine Grundqualifikation und im Anschluss alle 5 Jahre eine Weiterbildung notwendig. Die nachgewiesene Berufskraftfahrerqualifikation wird als FQN in Kartenform ausgestellt. 

Voraussetzungen

  Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland Sie sind Berufskraftfahrer/in oder in der Ausbildung als Berufskraftfahrer/in Sie sind im Besitz eines Führerscheins der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE Sie haben eine Grundqualifikation bzw. Weiterbildung Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D. 

Verfahrensablauf

  Bitte beantragen Sie den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes). 

Fristen

  Sie sollten sich rechtzeitig vor Ablauf der Schlüsselzahl 95 in Ihrem Führerschein bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle informieren. 

Unterlagen

  Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung) ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) Gültiger Führerschein Nachweis über die (beschleunigte) Grundqualifikation, bzw. Weiterbildung ggf. Nachweis über andere abgeschlossene spezielle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport), sofern diese angerechnet werden sollen, ggf. Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit
Der Führerscheinstelle legen Sie die Teilnahmebescheinigungen vor, welche Ihnen die Ausbildungsstätte nach dem Besuch der Unterrichtstage ausgehändigt hat. Die Ausbildungsstätten haben auch die Formulare zum Ausstellen der Teilnahmebescheinigungen.Zur Ausstellung des Fahrerqualifikationsnachweises müssen Sie der Führerscheinstelle die Teilnahmebescheinigungen, welche Sie von der Ausbildungsstätte erhalten haben, aushändigen.Ferner benötigen Sie ein biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument und Ihren Führerschein.Landkreis Bergstraße
 

Gebühren

  Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ).
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Landkreis Bergstraße
 

An wen kann ich mich wenden?

 
Ansprechpartner für die Durchführung der Weiterbildung ist eine anerkannte Ausbildungsstätte. Sie können zu jeder anerkannten Ausbildungsstätte im gesamten Bundesgebiet gehen. Die anerkannte Ausbildungsstätte berät Sie auch über die für Sie maßgeblichen Lernziele.Ansprechpartner für die Ausstellung des Fahrerqualifikationsnachweises ist die Fahrerlaubnisbehörde.Landkreis Bergstraße
 

Was muss ich wissen?

   

Bearbeitungsdauer

  Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag) Klage vor dem Verwaltungsgericht 

Zuständigkeit

  Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde. 

Verwandte Lebenslagen

  • Führerscheine

    Wer ein Fahrzeug führen möchte, egal ob zu Land, auf dem Wasser oder in der Luft, braucht dazu eine Erlaubnis. Der Führerschein ist dann der Nachweis der Fahrerlaubnis. Wie bekommt man eine Fahrerlaubnis oder eine Pilotenlizenz? Was ist zu tun, wenn Sie eine weitere Führerscheinklasse erwerben möchten - um zum Beispiel ein Motorrad oder einen LKW zu fahren? Wie kann ich meine befristete Fahrerlaubnis verlängern? Hier finden Sie Antworten auf diese und ähnliche Fragen.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und WohnenFreigabedatum 18.09.2022Zurück zur Übersicht