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Fahrerlaubnis ausländisch (EU-/EWR-Staaten): umschreiben

EU-/EWR-Fahrerlaubnisse müssen umgeschrieben werden, wenn nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet eine Verlängerung der Gültigkeit des Führerscheins oder der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis bzw. einzelner Fahrerlaubnisklassen ansteht.

Beschreibung

  EU-/EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE) bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung. Eine Umschreibung wird dann erforderlich, wenn nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet eine Verlängerung der Gültigkeit des Führerscheins oder der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis bzw. einzelner Fahrerlaubnisklassen ansteht. Achtung: Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind. Inhaber von EU-/EWR-Fahrerlaubnissen nicht-harmonisierter Klassen dürfen nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland führen, solange der ausländische Führerschein gültig ist, aber längstens für 6 Monate. Wenn danach weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sogenannte Umschreibung). Siehe dazu auch: Fahrerlaubnis ausländisch (nicht EU/EWR) umschreiben. Detaillierte Informationen zur Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse in Deutschland bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf seiner Internetseite unter "Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der Bundesrepublik Deutschland". Dort finden Sie auch ein "Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland". 

Verfahrensablauf

  Der Antrag ist schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen. Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. 

Unterlagen

  Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt. Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei) Ausländischer Führerschein Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Foto-Mustertafel (BundesdruckereiHinweis für den Kreis Bergstraße: Bestätigung über die erste Anmeldung in Deutschland anhand einer erweiterten MeldebescheinigungLandkreis Bergstraße
 

Gebühren

  Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) 

An wen kann ich mich wenden?

  Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Buchen Sie online einen Termin für Ihren Besuch bei der Fahrerlaubnisbehörde auf Online-Terminbuchung FahrerlaubnisbehördeLandkreis Bergstraße
 

Rechtsgrundlage

  §§ 28 und 30 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) 

Verwandte Lebenslagen

  • Führerscheine

    Wer ein Fahrzeug führen möchte, egal ob zu Land, auf dem Wasser oder in der Luft, braucht dazu eine Erlaubnis. Der Führerschein ist dann der Nachweis der Fahrerlaubnis. Wie bekommt man eine Fahrerlaubnis oder eine Pilotenlizenz? Was ist zu tun, wenn Sie eine weitere Führerscheinklasse erwerben möchten - um zum Beispiel ein Motorrad oder einen LKW zu fahren? Wie kann ich meine befristete Fahrerlaubnis verlängern? Hier finden Sie Antworten auf diese und ähnliche Fragen.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und WohnenFreigabedatum 14.09.2020Zurück zur Übersicht