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Kommanditgesellschaft (KG) anmelden

Gründen Sie eine Kommanditgesellschaft (KG), so sind Sie verpflichtet, diese zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Erst durch die Eintragung entsteht die KG und ist...

Beschreibung

  Gründen Sie eine Kommanditgesellschaft (KG), so sind Sie verpflichtet, diese zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Erst durch die Eintragung entsteht die KG und ist vollständig rechtsfähig. Die Eintragung einer KG, die bereits ein Handelsgewerbe betreibt, ist dagegen lediglich rechtsbekundend, da die Gesellschaft schon vor der Eintragung besteht. 

Voraussetzungen

  Es muss ein Gesellschaftsvertrag unter den Gesellschaftern vorliegen, allerdings ist dieser nicht beim Registergericht einzureichen. Hier genügt alleine die Anmeldung, es finden die Vorschriften der OHG Anwendung (§§ 161 HGB). 

Verfahrensablauf

  Anmeldung Die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister erfolgt elektronisch in öffentlich beglaubigter Form. Sie ist von sämtlichen Gesellschaftern vorzunehmen. Wenden Sie sich dabei an eine Notarin oder einen Notar. Die Anmeldung kann auch durch die Stellvertreter vorgenommen werden, jedoch benötigen diese hierfür eine öffentlich beglaubigte Vollmacht. HINWEIS: Errichten Sie Zweigniederlassungen, müssen Sie diese ebenfalls unter Angabe der Zweigniederlassung und einer inländischen Geschäftsanschrift zur Eintragung anmelden. Die Eintragung der Zweigniederlassung erfolgt beim Amtsgericht der Hauptniederlassung. Änderungen Maßgebliche Änderungen Ihrer Kommanditgesellschaft, wie beispielsweise die Änderung der Rechtsform oder des Firmensitzes, sollten Sie unverzüglich dem Amtsgericht mitteilen. Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar. 

Unterlagen

  Die Anmeldung einer Kommanditgesellschaft hat zu enthalten: die Namen, Vornamen, Geburtsdaten und Wohnorte aller Gesellschafter, die Firma der Gesellschaft und den Ort, an dem sie ihren Sitz hat, sowie die inländische Geschäftsanschrift, die Vertretungsmacht der Gesellschafter und alle Kommanditisten sowie den Betrag der Einlage eines jeden von ihnen. Die Anmeldung muss ferner die von der inländischen Geschäftsanschrift abweichende Lage der Geschäftsräume und den Unternehmensgegenstand bezeichnen, soweit sich dieser nicht aus der Firma ergibt. HINWEIS: Zwischen dem Erstellen des Gesellschaftsvertrages und der Eintragung in das Handelsregister liegen oft einige Wochen. Prüfen Sie deshalb den Gesellschaftsvertrag vor der Anmeldung noch einmal auf seine Aktualität. 

Gebühren

  Die Gebühren für die Eintragung in das Handelsregister sind abhängig vom Eintragungsaufwand 

An wen kann ich mich wenden?

  Für die Anmeldung: Notariat Einen Notar oder eine Notarin Für die Eintragung: Handelsregister Die Führung der Handelsregister ist in Hessen auf die Amtsgerichte Bad Hersfeld, Bad Homburg vor der Höhe, Darmstadt, Eschwege, Frankfurt am Main, Friedberg, Fritzlar, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Korbach, Königstein im Taunus, Limburg an der Lahn, Marburg, Offenbach, Wetzlar, Wiesbaden konzentriert. Die Zuständigkeit liegt nicht in jedem Fall bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Sitz der betreffenden Gesellschaft befindet. 

Rechtsgrundlage

   

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Freigabevermerk Hessisches Ministerium der JustizFreigabedatum 15.01.2020Zurück zur Übersicht