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Aktiengesellschaft (AG) anmelden

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine juristische Person, das heißt eine Gesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Aktionäre können sowohl juristische als auch...

Beschreibung

  Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine juristische Person, das heißt eine Gesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Aktionäre können sowohl juristische als auch natürliche Personen sein. Als juristische Person verfügt sie selbst über Rechte und Pflichten. Auch wenn die AG kein Gewerbe betreibt, zählt sie zu den Handelsgesellschaften, wodurch für sie die handelsrechtlichen Vorschriften der Kaufleute (Handelsgesetzbuch - HGB) gelten. Zu bestellen sind ein Vorstand, der aus mindestens einem Mitglied (beispielsweise dem alleinigen Aktionär) besteht und ein Aufsichtsrat mit mindestens 3 Mitgliedern. Für die Gründung muss der Gesellschaftsvertrag, die Satzung, notariell beurkundet werden. Zudem muss die AG von allen Gründern und Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates zur Eintragung in das Handelsregister des zuständigen Gerichts angemeldet werden. Besondere Vorgaben zum Inhalt der Anmeldung enthält § 37 Aktiengesetz. Erst durch die Eintragung in das Handelsregister wird die AG zur juristischen Person. Da die AG eine Kapitalgesellschaft ist, wird sie in die Abteilung B des Handelsregisters eingetragen. Bevor die AG angemeldet werden kann, muss der für jede Aktie eingeforderte Betrag ordnungsgemäß eingezahlt werden und dem Vorstand endgültig zur freien Verfügung stehen. In der Anmeldung sind zusätzlich anzugeben eine inländische Geschäftsanschrift, Art und Umfang der Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder. 

Unterlagen

  Anmeldung Gründungsurkunde mit Satzung Urkunden über die Bestellung des Vorstandes und des Aufsichtsrates im Fall der §§ 26 und 27 AktG die Verträge, die den Festsetzungen zugrunde liegen oder zu ihrer Ausführung geschlossen worden sind sowie eine Berechnung des der Gesellschaft zur Last fallenden Gründungsaufwands Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates mit Angabe des Namens, Vornamens, ausgeübten Berufs und Wohnorts der Mitglieder Nachweis, dass der eingezahlte Betrag endgültig zur freien Verfügung des Vorstandes steht (Bankbestätigung) Gründungsbericht Prüfungsberichte der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie der Gründungsprüfer nebst ihren urkundlichen Unterlagen Genehmigungsurkunde, wenn der Gegenstand des Unternehmens oder eine andere Satzungsbestimmung der staatlichen Genehmigung bedarf Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. 

Gebühren

  Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen. Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an. 

An wen kann ich mich wenden?

  Die Anmeldung der Aktiengesellschaft erfolgt bei dem Registergericht am Sitz Ihrer Gesellschaft. Die Führung der Handelsregister ist in Hessen auf die Amtsgerichte Bad Hersfeld, Bad Homburg vor der Höhe, Darmstadt, Eschwege, Frankfurt am Main, Friedberg, Fritzlar, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Korbach, Königstein im Taunus, Limburg an der Lahn, Marburg, Offenbach, Wetzlar, Wiesbaden konzentriert. Die Zuständigkeit liegt nicht in jedem Fall bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Sitz der betreffenden Gesellschaft befindet. 

Rechtsgrundlage

   

Verwandte Lebenslagen

  • Anmeldepflichten

    Vom Fischfang über den Schießstand bis zum Zahnarzt – bestimmte Gewerbe müssen angemeldet werden. Sie wollen eine Tätigkeit anmelden oder suchen nach Informationen? Hier sind Sie richtig.Mehr erfahren
  • Eintragung in Register

    Schon registriert? In vielen Fällen ist es wichtig, dass Sie oder Ihr Unternehmen in ein Register eingetragen werden. Sie wollen eine Eintragung vornehmen lassen? Hier finden Sie die relevanten Informationen.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium der JustizFreigabedatum 28.11.2019Zurück zur Übersicht