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Einstiegsgeld

Ziel ist die Überwindung von Hilfebedürftigkeit von Beziehern von Arbeitslosengeld II (ALG II), die eine selbstständige Tätigkeit oder unselbstständige Beschäftigung im Ausmaß vo...

Beschreibung

  Ziel ist die Überwindung von Hilfebedürftigkeit von Beziehern von Arbeitslosengeld II (ALG II), die eine selbstständige Tätigkeit oder unselbstständige Beschäftigung im Ausmaß von mindestens 15 Stunden pro Woche aufnehmen und dadurch Arbeitslosigkeit beenden. Das Einstiegsgeld kann für die Dauer von bis zu 2 Jahren nach Existenzgründung beziehungsweise Aufnahme der Erwerbstätigkeit gewährt werden. Folgende Maßnahmen werden gefördert: Neugründung (alleine oder im Team) Übernahme eines Betriebs erneute Existenzgründung ("Zweite Chance") sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer Das Einstiegsgeld kann auch erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit durch oder nach der Aufnahme der Erwerbstätigkeit entfällt. Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetragsfinanzierung) Höhe in der Regel 50 Prozent, maximal 100 Prozent der Regelleistung des ALG II. Die Höhe des Einstiegsgeldes hängt von der bisherigen Dauer der Arbeitslosigkeit des Antragstellers und der Anzahl der Angehörigen ab. Sie wird vom Fallmanager der zuständigen Stelle individuell festgelegt. Dauer des Bezuges maximal 24 Monate, wobei der Zuschuss gegebenenfalls in kürzeren Bewilligungsabschnitten (in der Regel 6 Monate) gezahlt wird nur für die Dauer der Erwerbstätigkeit Wenn die Förderung länger als 6 Monate dauern soll, so wird in der Regel der Zuschuss gekürzt (Zuschussdegression). Auszahlung monatlich, jeweils am Monatsende Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung kann Ihnen nicht gewährt werden. HINWEIS: Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen (zum Beispiel Krediten) ist möglich.
 

Voraussetzungen

  Antragsberechtigt sind Existenzgründer und Arbeitnehmer (natürliche Personen), die Arbeitslosengeld II beziehen und vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit arbeitslos waren. Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Eine erfolgreiche Eingliederung in das Erwerbsleben kann anderweitig nicht sichergestellt werden. Die Höhe der Entlohnung und die Art der Tätigkeit dürfen nicht gegen Gesetze oder gegen die guten Sitten verstoßen. bei Existenzgründung: tragfähiges Unternehmenskonzept selbstständige Tätigkeit hat hauptberuflichen Charakter bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung: unselbstständige Tätigkeit im Ausmaß von mindestens 15 Stunden pro Woche HINWEIS: Einstiegsgeld ist eine individuelle Förderung für die Gründerperson. Wenn Sie nicht die Gründung eines Einzelunternehmens, sondern eine Teamgründung planen, können Sie und/oder Ihr(e) Partner individuell Einstiegsgeld oder andere personenbezogene Förderungen beantragen. Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Förderung bei bereits bestehender Erwerbstätigkeit in hauptberuflichem Umfang, Vollendung des 65. Lebensjahres (ab Beginn des Folgemonats erlischt der Anspruch auf Einstiegsgeld). 

Verfahrensablauf

  Beantragen Sie zunächst Einstiegsgeld bei der örtlich zuständigen Stelle. Den Antrag können Sie persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail stellen. Als Antragszeitpunkt gilt der Tag, an dem Sie gegenüber der zuständigen Stelle Ihr Interesse an der Förderung erklären. Die Antragsformulare werden Ihnen zugesandt beziehungsweise bei persönlicher Vorsprache ausgehändigt (Formulare derzeit nicht im Internet). Unternehmensgründung Wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten, erstellen Sie anschließend ein Unternehmenskonzept für Ihr Vorhaben. Legen Sie den Zeitpunkt für die Gründung fest und geben Sie dieses Datum bei der Gewerbeanmeldung an (bei Freiberuflern: Datum der Meldung beim Finanzamt). HINWEIS: Mit Beginn der selbstständigen Tätigkeit endet auch Ihre Arbeitslosigkeit. Nach der formalen Unternehmensgründung reichen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle das ausgefüllte Formular "Antrag auf Gewährung von Einstiegsgeld zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit" sowie die weiteren Unterlagen ein. Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen möchten, reichen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle so bald als möglich folgende Unterlagen ein: ausgefülltes Formular "Antrag auf Gewährung von Einstiegsgeld zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit" und Arbeitsvertrag, aus dem das wöchentliche Stundenausmaß und die Entlohnung ersichtlich sind. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids Widerspruch einlegen. 

Fristen

  Zeitpunkt der Antragstellung Sie müssen den Antrag vor Abschluss des Arbeitsvertrages und vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses stellen. Als Antragszeitpunkt gilt der Tag, an dem Sie die Antragsformulare abholen beziehungsweise sich zuschicken lassen. Abgabefrist Für die Abgabe des Antragsformulars und der weiteren Dokumente gibt es keine Frist. Die Bearbeitung Ihres Antrags ist jedoch erst möglich, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen abgegeben haben 

Unterlagen

  bei Existenzgründung: Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee (Unternehmenskonzept) Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan Umsatz- und Rentabilitätsvorschau Stellungnahme einer fachkundigen Stelle gegebenenfalls weitere Nachweise für die Ausübung einer selbstständig Tätigkeit, z.B. Unfallversicherung, Geschäftshaftpflicht Kopie der Gewerbeanmeldung beziehungsweise Meldung beim Finanzamt bei Freiberuflern bei erlaubnispflichtigen Gewerben zusätzlich: entsprechende Erlaubnis: HINWEIS: Bereits vor der Gewerbeanmeldung müssen Sie einen Antrag auf Erlaubnis zur Ausübung des jeweiligen Gewerbes stellen. bei Handwerksberufen zusätzlich: Bestätigung über die Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes bei Aufnahme einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit: Kopie des Arbeitsvertrages 

Gebühren

  Die Antragstellung ist für Sie kostenlos. Im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung können jedoch weitere Kosten entstehen, so etwa für: Anmeldung eines Gewerbes, Erlaubnisse, fachkundige Stellungnahme, Eintrag in Handwerksrolle oder Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes 

An wen kann ich mich wenden?

  die örtliche Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) oder das örtlich zuständige Jobcenter (gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur und des kommunalen Trägers oder der zugelassene kommunale Träger) den zugelassenen kommunalen Träger
 

Rechtsgrundlage

   

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