Bericht über die 42. öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neckarsteinach am Dienstag, dem 17.08.2010 im Dorfgemeinschaftshaus Darberg

Stadtverordnetenvorsteher Wilhelm Hofherr eröffnet die Sitzung. Er begrüßt die Öffentlichkeit, stellte fest, dass die Einladung form- und fristgerecht ergangen und die Versammlung beschlussfähig ist.

Unter Mitteilungen gab Stadtverordnetenvorsteher Hofherr eine Erklärung zur Geschäftsordnung ab:

„Vor Feststellung der Tagesordnung stellte Stadtverordneter Dieter Jooß den Antrag bei der Behandlung der Tagesordnungspunkte „Lokale Agenda 21 – Weiterführung der Aktivitäten“ sowie „ Vorkaufsrecht gem. §§ 24 – 28 BauGB; hier: Anwesen Mühlgasse 1“ die Öffentlichkeit auszuschließen und in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten und zu entscheiden.

Ich hatte darauf hingewiesen, dass die Stadtverordnetenversammlung nach der HGO grundsätzlich öffentlich tagt und Tagesordnungspunkte nur in nichtöffentlicher Sitzung beraten werden können, wenn triftige Grunde vorliegen, die aus Gründen des allgemeinen Wohl oder zum Schutz berechtigter Einzelinteressen Vertraulichkeit gewahrt werden muss (Amtsverschwiegenheit oder Datenschutzrecht). Ich wies ausdrücklich darauf hin, dass in den beiden Tagesordnungspunkten keine Ausschließungsgründe vorliegen zumal bereits in den Ausschusssitzungen darüber öffentlich beraten wurde. Der Ausschluss der Öffentlichkeit wäre daher rechtswidrig. Die Stadtverordnetenversammlung solle dies bei ihrer Entscheidung beachten.

Stadtverordneter Wolfgang Sponer sprach für die SPD Fraktion gegen den Antrag und schloss sich den Ausführungen des Vorsitzenden an, er könne nicht verstehen warum die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden sollte.

Wie angekündigt habe ich die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung bei der Kommunalaufsicht prüfen lassen. Mit Schreiben vom 16. Juli 2010 hat die Kommunalaufsicht meine Rechtsauffassung bestätigt:

„Da mir keine Informationen über die Begründung des Antrags auf Ausschluss der Öffentlichkeit in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Neckarsteinach vom 12.7.2010 vorliegen, kann ich keine Aussage hinsichtlich der rechtlichen Zu- lässigkeit im konkreten Fall treffen. Aus den mir von Ihnen vorgelegten Unterlagen kann ich keine Gründe erkennen, die den Ausschluss der Öffentlichkeit zwangs- läufig rechtfertigen würden“; so das Fazit der Kommunalaufsicht.

 

Weiter gab Stadtverordnetenvorsteher Hofherr ein Schreiben der SPD Fraktion zu Geschäftsordnung bekannt:

Gemäß § 17 HGO berät und beschließt die Stadtverordnetenversammlung grundsätzlich in öffentlicher Sitzung (§52 HGO).

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 12.07.2010 durch Mehrheitsbeschluss bei den Tagesordnungspunkten „Weiterführung von AK der Lokalen Agenda 21“ und „Vorkaufsrecht gem. §§ 24 – 28 BauGB; hier: Anwesen Mühlgasse 1“ die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Diesem Beschluss haben wir widersprochen und aus Protest gegen den unserer Auffassung rechtswidrigen Beschluss an der unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgten Beratung nicht teilgenommen.

Nach der geltenden Rechtssprechung des Hess.VGH sind Stadtverordnete durch den Ausschluss der Öffentlichkeit in ihren Rechten auf freie Mandatsausübung nach § 35 Abs. 1 HGO tangiert. Sie haben deshalb ein wehrfähiges organschaftliches Recht, in einem Kommunalverfassungsstreitverfahren gegen die Stadtverordnetenversammlung die Unrechtmäßigkeit eines erfolgten Ausschlusses der Öffentlichkeit feststellen zu lassen.

Wir haben in Anbetracht der Tatsache, dass beide Tageordnungspunkte bereits in öffentlichen Sitzungen beraten und dabei unsere Standpunkte in der Sache zum Ausdruck gekommen sind, darauf verzichtet, ein Streitverfahren einzuleiten, zumal die Beschlüsse in öffentlicher Sitzung nicht anders getroffen worden wären.

 

Wir geben allerdings hiermit zu Protokoll, dass wir künftig gegen solche rechtsfehlerhaften Beschlüsse mit allen rechtlichen Mittel vorgehen werden.

Gleichzeitig fordern wir den Magistrat auf, künftig seine Kontrollpflicht wahrzunehmen und rechtswidrigen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 63 HGO zu widersprechen.

 

Für den Magistrat teilte Bürgermeister Petri mit, dass er in der Sache ebenso mit Kommunalaufsicht Kontakt aufgenommen. Es war davon auszugehen dass Entscheidungen der beiden Tagesordnungspunkte in der Form wieder so kommen wären. Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände habe er darauf verzichtet, dem Beschluss zu widersprechen. In anderem Fällen müsste Bürgermeister tätig werden.

 

Erweiterung KiTa Darsberg und Anbau / Neubau Krippe

hier: Überplanmäßige Ausgaben und Umschichtung im Finanzplan

Die Angelegenheit wurde im letzten Haupt- und Finanzausschuss eingebracht, diskutiert und nicht entschieden. Heute sollte eine Sondersitzung der Ausschüsse stattfinden. Da der Ausschuss nur über Außerplanmäßig Ausgaben entscheiden kann nicht jedoch darüber wo Mittel herkommen, wurde Sitzung der Stadtverordnetenversammlung. einberufen.

Bürgermeister Petri erläuterte, dass nach der Vergabe aller ausgeschriebenen Gewerke und den noch ausstehenden, gleichwohl notwendigen Arbeiten liegt die voraussichtliche Endsumme um ca. 104 T€ über der ursprünglichen Kostenschätzung.

Auf der Suche nach Gründen lassen sich mehrere benennen:

1. Die Planung und damit auch die Kostenschätzung musste im Jahre 2009 unter Zeitdruck von den Architekten gemacht werden. Es war sicher schwierig, exakte Zahlen zu berechnen, aber dazu blieb keine Zeit, da die Bedingungen des Konjunkturpaketes erfüllt werden mussten. So wurden Einheitspreise zu Grunde gelegt, die sich im Nachhinein als zu gering herausgestellt haben. So wurden die Einheitspreise für beide Vorhaben genommen.

Am Bestand mussten Änderungen und Anpassungen vorgenommen werden, die aus Sicherheitsgründen erforderlich und im Leistungsverzeichnis nicht eindeutig zu beschreiben und vorher nicht kalkulierbar waren.

Die durch das Konjunkturpaket stark angezogene Nachfrage hat im Bausektor in den vergangenen Monaten die Preise nach oben getrieben.

 

SPD Sprecher Wolfgang Sponer gab für seine Fraktion folgende Stellungnahme ab.

Die uns vorliegenden Mehrkosten von 1o4 t€ bei der Erweiterung des städtischen Kindergartens und dem Neubau von 10 Krippenplätzen befremden uns sehr und wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, von der Planungsfirma Motorplan angeschmiert worden zu sein und dass die Verwaltung nicht auf dem Laufenden war. Zwar sind die in der Drucksache angegebenen Gründe hierfür nachvollziehbar, aber es bleiben trotzdem noch einige Fragen offen.

Dass für die Kostenschätzung Richtwerte herangezogen wurden, ist noch verständlich, aber spätestens bei der Kostenberechnung zum Bauantrag traten Diskrepanzen auf und es hat den Anschein, dass hin und her laviert wurde. Einmal ist die Außenanlage enthalten, dann fehlt sie wieder u.s.w. und der Ansatz von 10 t€ für die Inneneinrichtung bei jetzigen Kosten von über 30t€ ist kaum zu glauben. Und das bei einer Firma, die als Fachfirma in allen Belangen der Anforderungen an Kita's auftritt.

Die Mehrkosten sind belegt und sind nicht durch goldene Wasserhähne verursacht sondern durch viele kleine Positionen.

Natürlich stellt sich die Frage, ob wir der Erweiterung des Kindergartens und der Errichtung der 10 Krippenplätze bei Kenntnis der jetzt vorliegenden Gesamtkosten in Höhe von auch zugestimmt hätten. Tatsache ist nach wie vor, dass über das Konjunkturprogramm und den Zuschüssen für die Krippenplätze die bestmögliche Finanzierung der Gesamtmaßnahme im Vorgriff auf die vorgeschriebenen Krippenplätze in 2013 gegeben ist. Die SPD-Fraktion steht zum Ausbau des Kindergartens zum Wohle der Kinder und der Eltern auch wenn dies für die Stadt eine hohe finanzielle Belastung bedeutet.

Für die Finanzierung in 2010 schlagen wir vor bzw. beantragen, die Einrichtung der Mediathek in Höhe von 15t€ sowie die Anschaffung des digitalen Funkes für die Feuerwehr in Höhe von 77 t€ mit einem Sperrvermerk zu versehen oder nach 2011 zu verschieben, da beides in 2010 nicht mehr benötigt wird.

 

Für die CDU Fraktion erklärt Gerhard Funck, dass er sich vom Grundsatz her den Ausführungen der von SPD Fraktion anschließen kann, dass ganzes Objekt keine Meisterleistung der Verwaltung war. CDU Fraktion sei auch der Meinung, dass die Baumaßnahme jetzt rasch zu Ende gebracht werden sollte und nicht Maßnahmen in nächstes Jahr verschoben werden. Der Verschiebung der Maßnahme Digitalfunk und Parallelleitung könne man zustimmen.

Stadtverordneter Dieter Jooß wundert sich, dass SPD und CDU entstandene Kostensteigerung bemängeln, sich jedoch nicht damit beschäftigen und hinterfragen. Nach wie vor sei er der Meinung, dass der ursprüngliche Kostenansatz nicht erhöht werden soll und die Außenanlage von städtischen Arbeitern ausgeführt werden. In der Ausstattung seien Dinge enthalten die bestimmt nicht notwendig sind. Ausstattung sollte kritischer betrachtet werden. FWG der Meinung dass Betrag von 20.000 € anzusetzen ist und diese so ausgewählt werden soll.

Auf Nachfrage des Stadtverordnetenvorstehers wurde von Seiten der FWG keine konkreten Änderungsanträge gestellt.

Nach Ende der Aussprache beschloss die Stadtverordnetenversammlung:

Zur Deckung der Finanzlücke im Haushalt werden den überplanmäßigen Ausgabe im Produkt städtische Kindertagesstätte in Höhe von 95.700,00 € im Finanzhaushalt und 8.000 € im Ergebnishaushalt zugestimmt. Dafür werden die Maßnahmen Parallelleitung Quellzusammenschluss 50.000 €, sowie Anteile aus der digitalen Funküberwachung der Feuerwehr mit einem Sperrvermerk versehen.

Die Abstimmung erfolgte mit 10 Ja-Stimmen (SPD * CDU) bei 3 Enthaltung der FWG einstimmig.

Wilhelm Hofherr, Stadtverordnetenvorsteher

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