Amtliche Bekanntmachungen

Vermietung einer städtischen Wohnung

In der städt. Wohnung „Kirchenstraße 16, 1. OG“ ist die nachstehend aufgeführte Wohnung zu vermieten:

Kirchenstraße 16 1. OG

3 Zimmer/Küche/Bad mit insgesamt 77,81 qm

Diese Wohnung ist vorbehalten für kinderreiche Familien und Personen mit geringem Einkommen. Die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines ist erforderlich.

Für evtl. Fragen oder zur Besichtigung der Wohnung setzen Sie sich bitte mit der Bauabteilung, Frau Kunz, Tel. 920015, in Verbindung.

Elisabeth Hinz

1. Stadträtin

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