Hinweis der Stadtkasse

Am 15.08. ist der 3. Abschlag der Grundbesitzabgaben sowie der Hundesteuer und Gewerbesteuer fällig. Wir bitten alle, die uns noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, um pünktliche Überweisung.

Bei Zahlungsverzug sind wir gesetzlich verpflichtet Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben. Auf deren Anforderung wird auch nicht verzichtet, da es im Interesse der pünktlichen Zahler ist, dass säumige Schuldner nicht besser oder gleich gestellt werden. Es ist der Allgemeinheit nicht zuzumuten, für die Versäumnisse Einzelner aufzukommen.

Indem Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen, können Sie bequem darauf verzichten, sich Ihre einzelnen Zahlungstermine vorzumerken. Dann wird jeweils zur Fälligkeit automatisch der zu zahlende Betrag von Ihrem Konto abgebucht. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadtkasse, Tel. 9200-17.

Ein Formular zur Erteilung einer Einzugsermächtigung finden Sie auch auf der Homepage der Stadt Neckarsteinach (www.neckarsteinach.com) unter Bürgerservice – Formulare.

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