Bericht über die 41. öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neckarsteinach am Montag, dem 12. Juli 2010, im Rathaus
Stadtverordnetenvorsteher Wilhelm Hofherr eröffnet die Sitzung. Er begrüßt die Öffentlichkeit, stellte fest, dass die Einladung form- und fristgerecht ergangen und die Versammlung beschlussfähig ist.
Vor Feststellung der Tagesordnung stellte Stadtverordneter Dieter Jooß den Antrag bei der Behandlung der Tagesordnungspunkte „Lokale Agenda 21 – Weiterführung der Aktivitäten“ sowie „ Vorkaufsrecht gem. §§ 24 – 28 BauGB; hier: Anwesen Mühlgasse 1“ die Öffentlichkeit auszuschließen und in nicht-öffentlicher Sitzung zu beraten und zu entscheiden.
Stadtverordnetenvorsteher Hofherr verweist darauf, dass die Stadtverordnetenversammlung nach der HGO grundsätzlich öffentlich tagt und Tagesordnungspunkte nur in nichtöffentlicher Sitzung beraten werden können, wenn aus triftigen Gründen des allgemeinen Wohl oder zum Schutz berechtigter Einzelinteressen Vertraulichkeit gewahrt werden muss (Amtsverschwiegenheit oder Datenschutzrecht). Er wies ausdrücklich darauf hin, dass in den beiden Tagesordnungspunkten keine Ausschließungsgründe vorliegen zumal bereits in den Ausschusssitzungen darüber öffentlich beraten wurde. Der Ausschluss der Öffentlichkeit wäre daher rechtswidrig. Die Stadtverordnetenversammlung solle dies bei ihrer Entscheidung beachten.
Stadtverordneter Wolfgang Sponer sprach gegen den Antrag und schloss sich den Ausführungen des Vorsitzenden an.
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss mit 9 Ja-Stimmen (FWG und CDU) gegen 8 Nein-Stimmen (SPD) die beiden Tagesordnungspunkte in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln.
Stadtverordnetenvorsteher Hofherr erklärte ausdrücklich zum Protokoll, dass er diesen Beschluss für rechtswidrig halte.
Für den Magistrat teilte Bürgermeister Eberhard Petri u.a. mit, dass
a) die Kommunalaufsicht des Kreises Bergstraße die Genehmigung des Haushaltes sowie die zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Neckarsteinacherforderlichen Kredite erteilt hat.
b) der Magistrat in seiner vergangenen Sitzung der Firma VSI Verkehrsflächen Sanierungs- und Instandhaltungsgesellschaft mbH einen Auftrag für Straßenunterhaltungsarbeiten in Höhe von 22.086,00 € incl. MwSt erteilt hat. Betroffen sind die Friedrich-Ebert-Straße zwischen Hopfengartenweg bis Goethestraße, Am Bischofswald zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Darsberger Straße, Meisenweg sowie der Hirtweg zwischen Haus Nr. 13 und Philosophenweg.
c) der Magistrat hat der Firma Helm, Neckargerach den Auftrag für die Erd,- Unterbau-, Pflaster und Betonarbeiten in Höhe von 59.682,57 € incl. MwSt für Neubau einer Fuß- und Radwegebrücke über die Steinach erteilt hat.
In gleicher Sache erhielt die Firma Stahlbau Müller, Mauer, den Auftrag für die Herstellung, Lieferung und Montage einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke in Höhe von 54.729,29 € incl. MwSt.
d) ab dem 1. Januar 2011 die Zeit der Grünen Tonne als Wertstofftonne endet. Auch in Neckarsteinach und Hirschhorn wird dann eingeführt, was im Rest des Kreises bereits Usus sei: neben der Grünen Tonne als Papiertonne wird dann der gelbe Sack für die Wertstoffe zu füllen sein. Im Rahmen einer Bürgerversammlung soll die Bürgerschaft im Herbst darüber informiert werden.
Bürgermeister Eberhard Petri wies auf folgenden Termine bzw. Veranstaltungen hin:
31.07.2010 „Tag des Gastes“ mit Kür des neuen Burgfräuleins, auf die Einweihung des „Geopark Eingangsportals“ auf Freitag, den 8. Oktober, 11.00 Uhr, als Termin für die offizielle Eröffnung der Geopark-Ausstellung . Am Samstag, dem 9. Oktober, soll dann ein „Tag der offenen Tür“ folgen.
Ins Auge gefasst wurde der auch der Termin für die Einweihung der sanierten, umgebauten und erweiterten Kindertagesstätte in Darsberg für Freitag, dem 22.10.2010 die offizielle Einweihung und am Samstag, dem 23.10.2010 soll auch hier ein „Tag der offenen Tür“ stattfinden..
Hinsichtlich des Altes Feuerwehrgerätehaus Neckarsteinach hat der Magistrat sich in seiner vergangenen Sitzung mit dem Thema beschäftigt. BM Petri stellt die Rahmenbedingungen vor (Anfrage von DRK und DLRG; sowie evtl. Ausweichfläche für den Jugendtreff, je nachdem, wie beim Gebäude im Schiedweg 5 entschieden wird). Nach intensiver Diskussion wird beschlossen, das Gebäude im Internet anzubieten, um zu prüfen, inwieweit überhaupt ein Interesse besteht. Das Gebäude sollte vom Ortsgericht geschätzt werden. Man ist sich einig, dass bei einem Verkauf keine große Summe erzielt werden könnte; deshalb sollte überlegt werden, ob es nicht als Vereinshaus eingerichtet werden kann und dadurch der Stadt nützlicher ist.
Altstadt Sanierung Neckarsteinach -weiteres Vorgehen (Finanzierung) -Bistro / Schiedweg 5
hier: Vorstellung der Kostenermittlung durch Büro Borkowski & Burger
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Stadtverordnetenvorsteher Hofherr Planer Herrn Borkowski, der Planungen sowie die Kostenermittlungen vorstellte.
Im September 2009 konnte der Magistrat. noch mitteilen, dass „auf Antrag hin die Landestreuhandstelle Hessen–Bank für Infrastruktur mit Schreiben vom 23.07.2009 zugestimmt hat, den Bewilligungszeitraum bis zum 31.12.2011 zu verlängern.“
Entsprechend wurde für die Folgejahre 2010 und 2011 die Prioritätenliste überarbeitet und angepasst. Nach Informationen der Nassauischen Heimstätte hat die Landesregierung verfügt, dass Fördergelder für Bewilligungen bis einschließlich 2005 bis spätestens 31.12.2010 abgerufen bzw. in 2010/2011 verbaut werden müssen.
Unter diesem Gesichtspunkt wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 08.03.2010 beschlossen, die noch zur Verfügung stehenden Fördermittel auf die Sanierung „Bistro Nibelungengarten“ und „Schiedweg 5“ zu konzentrieren.
Der Ausschuss Bauen, Umwelt, Technik hat am 22.02.2010 empfohlen, das Bistro weiterhin saisonal zu nutzen. Weiterhin sollte ein Abriss des Gebäudes Schiedweg 5 nicht weiterverfolgt werden.
Das Büro Borkowski hat mit Blick auf die Kosten insgesamt mögliche Varianten für die Sanierung des Bistros und des Schiedweges 5 untersucht und in der gemeinsamen Sitzung von HFA und ABUT am 28.06.2010 vorgestellt. Frau Gröning von der Nassauischen Heimstätte erläuterte ihrerseits die Folgen der jeweiligen Entscheidung für die Förderhöhe, da die sog. ‚förderfährigen Kosten’ exakt zu berechnen sind und nicht in jedem Fall 100 % der Kosten entsprechen.
Angeregt von der dort geführten Diskussion und den aufgeworfenen Fragen wurden die Zahlen nochmals vom Büro Borkowski sowie von Frau Gröning überarbeitet worden.
Dies mit folgendem Ergebnis, insbesondere im Hinblick auf die mögliche Förderung mit Sanierungsmitteln.
Sanierungsmaßnahme Gebäude Bistro Nibelungengarten
1.1 Minimalprogramm Anteil Stadt
Gesamtkosten brutto 119.120,00 €
Förderfähige Kosten 83.000,00 € 33.200,00 €*
Anteil Stadt 36.120,00€ 36.120,00 €
69.320,00 €
Für die Ausstattung als gastronomischen Betreib hätte ein Pächter 33.200,00 € aufzubringen.
Diesem Konzept stimmte die Stadtverordnetenversammlung einmütig zu.
2. Sanierungsmaßnahme Gebäude Schiedweg 5
2.1 Durchgreifende, energetische Komplettsanierung und Modernisierung des Gesamtkomplexes
Gesamtkosten 440.000,00 €
Förderfähige Kosten 173.592,00 € 69.436,00 € *
Anteil Stadt 226.408,00€ 226.408,00 €
Gesamtanteil Stadt 295.844,00 €
2.2 Teilabriss – Obergeschoss und Dach, neue Terrasse mit kleiner Servicestation
Gesamtkosten brutto 246.000,00 €
Förderfähige Kosten 171.582,00 € 68.632,00 € *
Anteil Stadt 74.418,00 € 74.418,00 €
143.050,00 €
2.3 Ersatzloser Komplettabriss, neue Servicestation + WC
Gesamtkosten brutto 227.855,00 €
Förderfähige Kosten (nur Abriss)82.110,00 € 32.844,00 €*
Anteil Stadt (neben Fördermitteln)145.745,00 € 145.745,00 €
Gesamtanteil Stadt 178.589,00 €
2.4 Sanierungsvariante 2008 – Überarbeitung 2010
„Kleine Lösung“
Sanierungsmaßnahme für Anteil Jugendzentrum
Gesamtkosten brutto 176.500,00 €
Förderfähige Kosten 22.700,00 € 9.080,00 € *
Anteil Stadt 153.800,00€ 153.800,00 €
Sanierungsmaßnahme für Anteil Gastststätte im EG
Gesamtkosten brutto 84.800,00 €
Förderfähige Kosten 33.000,00 € 13.200,00 €*
Anteil Stadt 51.800,00€ 51.800,00 €
Gesamtanteil Stadt 227.880,00 €
Nachbetrachtung
Allein mit Blick auf die Kosten scheinen die Varianten 2.2 sowie 2.3 als günstigste miteinander zu konkurrieren. Die Verwaltung empfiehlt, Variante 2.3 vorzuziehen, und dies aus folgenden Gründen:
- neben den Investitions- sind auch die Folgekosten (Betriebsnebenkosten) zu bewerten. Diese sind bei einem Neubau eindeutig günstiger.
Eine neue Gastroeinheit würde auf die Bedürfnisse des Betreibers maßgeschneidert. Die Lage im Garten, die Anordnung der Räume und Lagerräume, der Toiletten etc. würden passend geplant und realisiert.
- der Garten würde eine Erweiterung in Richtung Burgen erfahren – ein neuer Eingang über die Treppen direkt vom Lauer her wäre die Folge. Sonnenuntergänge, der Blick auf das beleuchtete Schwalbennest – all dies würde zu einer Attraktivitätssteigerung des Gartens führen.
- das Panorama, der Anblick der Stadt vom Neckar her würde entscheidend gewinnen.
- mit Blick auf die Gesamtsanierung verblieben noch Sanierungsmittel für andere, zurückgestellte Maßnahmen. Dies resultiert aus der Tatsache, dass bei Variante 2.3 weniger Kosten förderfähig sind. So wäre es möglich, z.B. die am Neckarlauer geplanten Sitzstufen, Bäume etc. doch noch mit Sanierungsmittel zu realisieren, da diese Kosten in voller Höhe förderfähig sind.
Bliebe die Frage einer neuen Unterkunft für den Jugendtreff. Hier ist festzustellen, dass die öffentliche Diskussion über die Zukunft des frei werdenden Feuerwehrgerätehauses in der Neckarstraße zu Anfragen aus dem Bereich der Vereine geführt haben.
Auch das Jugendzentrum fände dort sicher einen adäquaten Treff. Angesichts des zu erwartenden Verkaufserlöses und der Bereitschaft der Vereine, selbst die Sanierung durchzuführen, erscheint dies nicht nur gesellschaftspolitisch, sondern auch ökonomisch sinnvoll.
In seiner Stellungnahme für die SPD Fraktion machte Wolfgang Sponer deutlich, dass d ieser Tagesordnungspunkt der Fraktion in der Vorbereitung auf die Sitzung einiges an Zeit gekostet und Kopfzerbrechen bereitet.
Der Schiedweg 5 beschäftigt die städtischen Gremien schon seit einiger Zeit und auch in der SPD-Fraktion ist die Diskussion nie ganz verstummt. Einig waren wir uns in einem Punkt immer, eine aufwändige Komplettsanierung des Gebäudes, ist zu teuer, ohne dass dabei ein nennenswerter Mehrnutzen erzielt werden würde. Was dann? Das Gebäude so belassen , wie es ist, d.h. gar nichts tun trotz der hohen Unterhaltskosten?
Der kleine Ansatz mit vorwiegend optischen Verbesserungen, wie sie zu Beginn als Ziel bei einem städtischen Anteil von ca. 80.000 € formuliert waren, haben nach wie vor Fürsprecher, auch wenn diese kleine Lösung an baurechtlichen Hindernissen und den damit verbundenen zu hohen Kosten scheitert.
Ein Abriss des Gebäudes, nur damit man die Burgen besser sieht, kommt für uns ebenfalls nicht infrage. In dem Bestreben nach Lösungen kamen jedoch neue Gesichtspunkte auf. Wenn man das Gebäude Schiedweg abreißt und damit den Schwanengarten erheblich aufwertet, ergeben sich für den „Schwanen“ neue Möglichkeiten. Kann dann nicht der „Schwanen“, eingebunden werden in ein Gesamtkonzept zur zentralen Seniorenbetreuung in der Altstadt und als Bürgerzentrum?
Dies schien die Lösung: Der „Schwanengarten“ wird nach Westen geöffnet, ein Servicegebäude ohne gastronomische Einrichtung wird erstellt und damit der Garten zu einer eigenständigen Einheit. Im Gegenzug wird der „Schwanen“ zu einem Bürgerhaus wie wir es uns schon lange vorgestellt haben. Das Bürgerhaus bleibt bestehen und wird mit Erweiterungen in seinem Umfeld durch private Investoren eingebunden in ein Gesamtkonzept zur Seniorenbetreuung mit Service, Unterbringung der Sozialstation, altengerechtem Wohnen mit Betreuung, Essensversorgung, Gastronomie, Saal für Veranstaltungen und Räume zur freien Nutzung durch Vereine. Unter diesen Umständen können wir uns einen Abriss vorstellen und beauftragen den Magistrat, ein entsprechendes Konzept auszuarbeiten und vorzulegen. Eine neue Unterkunft für das Jugendzentrum ist ebenfalls Grundvoraussetzung. Noch zur Verfügung stehende Gelder sollen für die Ausgestaltung des Neckarlauers und des Nibelungengartens verwendet werden.
Stadtverordneter Gerhard Funck erklärte für die CDU Fraktion, dass sie sich freuten, dass die anderen Fraktionen heute soweit seien, einen Komplettabriss vom Schiedweg 5 in die Überlegungen mit einzubeziehen. „Dies haben wir im Rahmen der Diskussion der Altstadtsanierung bereits am 8.3.2010 zum Ausdruck gebracht:
Wir hätten nun die Chance unseren Neckarlauer noch attraktiver zu gestalten. Hierfür wäre es notwendig den Schiedweg 5, der in keiner Weise in das Bild vom Neckarlauer passt, abzureißen bzw. alternativ einen Teilabriss vorzunehmen. Das Bistro sollte danach für ein vernünftiges gastronomisches Angebot hergerichtet werden, eventuell an einen privaten Investor vergeben werde, der dort dann für uns Neckarsteinacher und die Tagestouristen ein attraktives Angebot bereitstellen könnte“.
Nach den von Herrn Borkowski vorgestellten Alternativen für den Schiedweg 5, kommt für uns nur der Komplettabriss mit neuer Servicestation und WC für 230 000,- € in Frage. Hiermit haben wir die Möglichkeit das Ambiente vom Neckarlauer derart zu verbessern, dass sich dies auch positiv auf den Tourismus auswirken wird und sicherlich von den Neckarsteinacher Bürger gut aufgenommen werden wird.
Für die FWG nahm deren Sprecher Dieter Jooß Stellung zu den Planungen Schiedweg 5. Er führte aus, dass einer durchgreifenden energetischen Komplettsanierung und Modernisierung des Gesaartkomplexes mit angenommenen Gesamtkosten von 440.000 € keine Zustimmung erteilt werden kann. Hier ist weder die Kostenhöhe nachvollziehbar, noch sind wir bereit diesen hohen Betrag in das Gebäude zu investieren. Ebenso sei ein geplanter Teilabriss vom Obergeschoß und Dach, neue Terrasse mit kleiner Servicestation für wenig sinnvoll.
Bei dem Vorschlag des ersatzlosen Komplettabrisses und der neuen Servicestation mit WC) betragen die geschätzten Gesamtkosten 228.000 €. Nicht berücksichtigt sind die noch anstehenden Folgekosten bei der Unterbringung des Jugendzentrums. Hier ist sowohl die Standortfrage mit den Betroffenen zu klären, als auch die noch entstehenden Kosten zu ermitteln und dem Parlament vorzulegen.
Die geplante Baumaßnahme ist detaillierter darzustellen und die Kosten sind dann auch exakter zu ermitteln, um eine abschließende Beurteilung vornehmen zu können. Wir stellen daher den Antrag folgende Punkte auszuarbeiten
1. Jugendzentrum — Standort festlegen und entstehende Kosten ermitteln
2. Stellungnahme der Denkmalbehörde zum Abriss und dem geplanten Neubau
3. Vorentwurf und Kostenermittlung der geplanten Baumaßnahme um eine anschließende Beurteilung vornehmen zu können.
Bei der Sanierungsvariante 2008 ‘Kleine Lösung wurden die Kosten auf 26O.00O € geschätzt. Bei einem Gebäude das teilweise nur im Sommer genutzt wird halten wir ein Wärmedämmverbundsystem, im EG, für nicht erforderlich. Bei der kleinen Lösung sind daher nur ca. 180.000,— E anzusetzen.
Da das Gebäude aber Eigentum der Stadt ist und wir bedingt durch die Altstadtsanierung bei Sanierungsarbeiten gefördert werden, erscheint es langfristig richtig eine Sanierung des Gebäudes bei einer begrenzten Investition vorzunehmen.
Nicht zufrieden stellend ist jedoch dann immer noch die unbefriedigende Gebäudestruktur. Da es sich bei dem Objekt Schiedweg 5 sowohl um die letzte als auch um eine gestalterisch wichtige Entscheidung handelt sollten wir diese Entscheidung noch zurückstellen.
Nach Ende der Aussprache wurde der Vorschlag der Verwaltung „Ersatzloser Abriss des Gebäudes Schiedweg 5 und Bau einer neuen Servicestation mit WC“ mit 5 Ja (CDU) bei 11 Gegenstimmen (SPD und FWG) sowie 2 Enthaltungen (SPD) abgelehnt.
Anschließend wurde der SPD Antrag, dem Abriss nur zuzustimmen, wenn gleichzeitig ein Konzept für Schwanen erarbeitet wird, d as Bürgerhaus bleibt bestehen und wird mit Erweiterungen in seinem Umfeld durch private Investoren eingebunden in ein Gesamtkonzept zur Seniorenbetreuung mit Service, Unterbringung der Sozialstation, altengerechtem Wohnen mit Betreuung in ein Seniorenzentrum mit einzubinden und beauftragt den Magistrat einen entsprechendes Konzept zu erarbeiten und vorzulegen.
Dieser Antrag wurde mit 8 Ja (SPD), 10 Nein (FWG und CDU), abgelehnt.
Abschließend wurde der folgende Antrag der FWG zur Abstimmung gestellt:
1. Für das Jugendzentrum sollte ein neuer Standort gefunden und die entstehende Kosten ermittelt werden.
2. Eine Stellungnahme der Denkmalsbehörde zum Abriss und Neubau ist einholen.
3. Vorentwurf und Kosten Ermittlung solle detaillierter ausgearbeitet werden.
Dieser Antrag wurde mit 10 Ja – Stimmen FWG und CDU) gegen 8 Nein – Stimmen (SPD) angenommen.
Erschließung östlich der Galgenhohl; hier: Weiteres Vorgehen
In der Sitzung des Ausschusses Bauen, Umwelt, Technik am 17.05.2010 wurde die von dem Institut für Innovatives Bauen erarbeitete Standort- und Nachfrageanalyse vorgestellt. Diese Studie wurde danach an die Fraktionen verteilt.
In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses Bauen, Umwelt, Technik und des Haupt- und Finanzausschusses am 28.06.2010 wurde dann über das weitere Vorgehen beraten mit folgender Empfehlung:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Marktstudie zur Kenntnis und sieht derzeit keine Notwendigkeit einen Erschließungsträger.
Der Magistrat wird beauftragt
- eine Aufstellung der vorhandenen innerstädtischen, bebaubaren Grundstücke zu erarbeiten,
- zu prüfen in wie weit eine Randbebauung möglich ist, welche Kosten (Erschließungskosten) dabei anfallen und welche Auswirkungen auf die Gesamterschließung damit verbunden sind.
Der Magistrat wird beauftragt die oben genannten Unterlagen zu erarbeiten und vorzulegen.
Dieser Beschlussempfehlung stimmte die Stadtverordnetenversammlung einstimmig zu.
Umwidmung des "OKW-Brunnen" in "Christian-Ebert-Anlage"
Stadtverordnetenvorsteher Hofherr erläutete den Sachverhalt, wonach Anfang diesen Jahres ein verdienter Bürger unserer Stadt, Herr Christian Ebert, verstarb. In drei Vereinen war er viele Jahrzehnte prägend tätig: im evang. Bläserchor, im Heimat- und Kulturverein sowie im Odenwaldklub. Die drei Vereine haben nun gemeinsam die Initiative ergriffen, Christian Ebert in der Form zu würdigen, dass der durch den Odenwaldklub vor über 20 Jahren hergerichtete Platz am Philosophenweg umbenannt und der Erinnerung an diesen verdienten Neckarsteinacher gewidmet wird. Zur Zeit hat der Platz den eher neutralen Namen „OWK-Brunnen“.
Es ist geplant, im Rahmen eines Festaktes am Sonntag, den 3. Oktober 2010, den Platz zu widmen und danach, bei unterhaltender Musik des Bläserchores und bewirtet von den Pfadfindern beim Warsberg-Platz, dieses Ereignis zu feiern.
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt einmütig dem Antrag der drei Vereine zu , den „OWK-Brunnen“ in „Christian-Ebert-Anlage“ umzubenennen.
Zuteilung eines Investitionsfondsdarlehens Abt. C für den Neubau des FGH Neckarsteinach;
Aufnahme eines Darlehens vom Kreditmarkt für das Haushaltsjahr 2009 sowie Umschuldung von Darlehen vom Kreditmarkt
Üblicherweise entscheidet über Kreditaufnahme die Stadtverordnetenversammlung über das entsprechende Tagesangebot nach einer vorherigen kurzen Sitzung des HFA. Angesichts der bevorstehenden Sommerpause und der bereits geübten Praxis wurde vorgeschlagen, dass die Stadtverordnetenversammlung den HFA ermächtigt, die Darlehensaufnahme zu beschließen.
Einstimmig nimmt die Stadtverordnetenversammlung die Zuteilung eines Investitionsfondsdarlehens Abeilung C in Höhe von 900.000 € zur Kenntnis und ermächtigt den HFA, in seiner Sondersitzung am 27. Juli 2010 über die Darlehensaufnahme für eine Umschuldung i.H.v. 154.000 € sowie den noch zu ermittelnden Betrag zum Ausgleich des Investitionshaushalts 2009 zu den vorgeschlagenen Angebotsalternativen zu entscheiden.
Anfragen der Stadtverordneten:
Stadtverordneter Dieter Jooß fragt,, ob im Zusammenhang mit Ausschreibungen beim Bau des Feuerwehrgerätehauses Neckarsteinacher Firmen berücksichtigt wurden oder werden? Ist richtig dass die Ausschreibungen abgeschlossen sind und nur 1 Firma angeschrieben wurde?
Bürgermeister Petri antwortete, dass alle Handwerker die in Frage kämen an Generalunternehmer weitergegeben wurden. Nach Aussage des Unternehmers wird auf jeden Fall versucht Firmen aus Neckarsteinach zu nehmen.
Stadtverordneter Ralf Kern fragt, ob man sich auch vorstellen kann den Jugendbeirat bei Frage der Unterbringung des JUZ zu beteiligen?
Bürgermeister Petri antwortete, dass dieser mit einbezogen werde. Mit Pro KidTeens sei man sich einig, dass ein solcher Umzug sinnvoll sei.
Vor Beendigung der öffentlichen Sitzung erklärte der SPD Sprecher Wolfgang Sponer, dass sich seine Fraktion aus Protest gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit und aus Solidarität mit den anwesenden Bürgern nicht an den Beratungen der nichtöffentlichen Sitzung beteiligt.
In dem sich anschließenden nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde beschlossen, dass es bei dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 1. Februar 2010 zur Auflösung des Agenda – Beirates bleibt.
Außerdem wurde der Verzicht auf das Vorkaufsrecht gemäß §§ 24 – 28 BauGB
für das Anwesen Mühlgasse 1 beschlossen.
Wilhelm Hofherr, Stadtverordnetenvorsteher
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