Hessen-Forst
Lehrfahrt 2010 der Waldbauern
Anmeldungen beim Forstamt Michelstadt
Die Kreisgruppe Odenwald des Hessischen Waldbesitzerverbandes führt in Zusammenarbeit mit der Forstbetriebsgemeinschaft Odenwald und dem Forstamt Michelstadt am Freitag den 27. August ihre diesjährige Lehrfahrt für Waldbauern aus den Landkreisen Bergstraße und Odenwald durch.
Besucht wird vormittags der Fürstlich Leiningen`sche Wald bei Kirchzell. Forstamtsleiter Herr Beyer wird den dortigen Waldbau vorstellen. Mittagsimbiss wird beim Biomassehof am Hainhaus sein, wo Herr Friemel von der Firma Cambium das Projekt Biomassehof erläutert.
Nachmittags können die Waldbauern wählen zwischen einem Besuch der Firma Josera (Tierernährung) in Klein-Heubach oder der Firma Patura (Zaunbau) in Laudenbach.
Der Abschluss wird in Kimbach sein. Nach einem gemeinsamen Abendessen ist nach Vorträgen zur aktuellen Situation der Forstwirtschaft in Hessen und der Region Zeit für Diskussion und Gedankenaustausch.
Das Ende ist für 21.00 Uhr geplant.
Der Teilnehmerbeitrag (Unkostenbeitrag für die Busse) beträgt 15 Euro.
Am 27. August bestehen folgende Zusteigemöglichkeiten:
Bus 1: 7:15 Uhr Michelstadt – Bienenmarktgelände,
7:35 Uhr Zell - Cafe Orth,
7:45 Uhr Höchst – Opel Braas,
8:05 Uhr Breitenbrunn - Feuerwehr, 8:10 Uhr Hain grund Feuerwehr,
8:15 Uhr Uhr Seckmauern – Kirche,
Bus 2: 7:15 Uhr Brandau – Feuerwehr, 7:25 Uhr Gadernheim – Volksbank,
7:35 Uhr Winterkasten „Raupenstein“, 7:45 Uhr Fürth – Krumbach „Rosenhöhe“,
8:00 Uhr Hüttenthal – Molkerei, 8:15 Uhr Erbach – Lauerbach „Edeka“
Das Absetzen abends erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.
Interessierte Waldbesitzer melden sich bitte bis zum 30.Juli beim Forstamt Michelstadt (06061-94470), unter Angabe der Zusteigestelle, an.
Umweltministerium: Waldbrandgefahr in Hessen verschärft
Zweithöchste Alarmstufe ausgelöst – besondere Gefahr in Mittel- und Südhessen
Die Waldbrandgefahr in Hessen hat sich weiter verschärft. Wegen der anhaltenden Trockenheit hat das Umweltministerium am Freitag die zweithöchste Alarmstufe ausgerufen. „Damit stellen wir sicher, dass die Wälder verstärkt überwacht werden und die örtlichen Feuerwehren über die angespannte Lage informiert werden“, sagte Ministeriumssprecher Christoph Zörb am Freitag in Wiesbaden. Die Forstverwaltung muss seinen Worten zufolge jetzt im ganzen Land die technische Einsatzbereitschaft sicherstellen. Besonders hoch ist die Waldbrandgefahr aktuell in Mittel- und Südhessen.
Das Ministerium rief die Waldbesucher dazu auf, die Waldwege und Zufahrten freizuhalten. Sie dürften nicht mit Fahrzeugen blockiert werden. Rauchen und wilde Grillfeuer sind verboten. Auf Grillplätzen muss die Glut beim Verlassen gelöscht werden. Wer ein Feuer im Wald entdeckt, sollte sofort die Feuerwehr (Notruf: 112) informieren. „Wenn sich alle an diese einfachen Grundregeln halten, können wir große Waldbrände wahrscheinlich vermeiden“, sagte der Sprecher.
Eine Sperrung von Grillplätzen ist nach seinen Worten derzeit noch nicht nötig. Sie kann notwendig werden, wenn die höchste Alarmstufe ausgerufen werden muss. Dann beginnt – neben örtlichen Sperrungen von Waldwegen – auch die Luftüberwachung der Wälder.
Hintergrund für die Redaktion:
Der deutsche Wetterdienst (DWD) stellt während der Waldbrandsaison (März bis Oktober) täglich aktualisierte Waldbrandgefahrenprognosen für Deutschland bereit. Die Gefährdungslage für das Auftreten von Waldbränden wird dabei in Deutschland nach dem M-68-Modell berechnet. Dieses Modell gliedert die Waldbrandgefahr in 5 Stufen, wobei Stufe 1 eine sehr geringe, Stufe 5 eine sehr hohe Waldbrandgefahr signalisiert. Neben meteorologischen Parametern wie Luftfeuchte, Lufttemperatur, Niederschlagssumme der letzten 24 Stunden und Windgeschwindigkeit fließen auch der Entwicklungsstand der Vegetation und das waldspezifische Brandrisiko in das Modell mit ein.
Unter Zugrundlegung dieser Prognose sowie weiterer Faktoren, wie der Bodenfeuchte, dem bisherigen Witterungsverlauf und Brandgeschehen sowie Einschätzung der Großwetterlage wird vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ggf. eine der beiden Hessischen Waldbrandalarmstufen ausgelöst. Bereits im Vorfeld werden die betroffenen Dienststellen, der Landesbetrieb HESSEN-FORST, und das für den Brand- und Katastrophenschutz zuständige Innenministerium über die beabsichtige Maßnahme informiert. Während der Gefahrenphase besteht fortlaufend Kontakt.
Das Ausrufen der Waldbrandalarmstufe 1 bedeutet, dass in Hessen eine fortgesetzt hohe Waldbrandgefahr besteht. Der Landesbetrieb HESSEN-FORST mit seinen Forstämtern veranlasst in diesem Fall eine verstärkte Überwachung der besonders gefährdeten Waldgebiete und stellt die technische Einsatzbereitschaft sicher (z.B. durch Kontrolle der Zugangswege, Löschwasserentnahmestellen, Geräte und Nachrichtenverbindungen).
Darüber hinaus wird der Kontakt mit den Brandschutzdienststellen intensiviert und die Information der Bevölkerung durch die lokale Presse sichergestellt. Die Alarmstufe 1 ist eine Vorstufe zur Alarmstufe 2. Bei Alarmstufe 2 herrscht eine sehr hohe Waldbrandgefahr, die u.a. eine verstärkte Luftbeobachtung und die Möglichkeit zur Sperrung von Grillplätzen und Waldflächen beinhaltet.
[zurück]