Haushaltssatzung der Stadt Neckarsteinach für das Jahr 2010
Aufgrund der § 141a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2007 (GVBl. I S. 757), hat die Stadtverordnetenversammlung am 08. März 2010 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird festgesetzt:
im Ergebnishaushalt |
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im ordentlichen Ergebnis: |
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mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
5.331.988 € |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
7.290.993 € |
mit einem Fehlbedarf von |
1.959.005 € |
im außerordentlichen Ergebnis: |
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mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
0 € |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
6.000 € |
mit einem Fehlbedarf von |
6.000 € |
mit einem Gesamtfehlbedarf von |
1.965.005 € |
im Finanzhaushalt |
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mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
- 1.360.594 € |
und dem Gesamtbetrag der |
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Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
748.700 € 3.727.300 € |
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
3.398.600 € 737.534 € |
mit einem Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von |
1.678.128 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2010 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt auf
2.978.600 €
In dem festgesetzten Betrag sind Kredite aus dem Hess. Investitionsfonds Abt. B i.H.v. 300.000 € enthalten. Ferner sind darin Kredite i.H.v. 274.716 € aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm des Landes enthalten, wovon das Land Hessen 5/6 der Tilgungsraten übernimmt. Für dieses Darlehen gilt gemäß dem Gesetz zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen in Hessen vom März 2009 die aufsichtsbehördliche Zustimmung zur Kreditaufnahme als vorab erteilt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2010 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf
0 €
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2010 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf
2.000.000 €
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt:

§ 6
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Neckarsteinach, 24. März 2010
Der Magistrat gez. BM Eberhard Petri
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 114j HGO erforderlichen Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 ist erteilt (nachfolgend abgedruckt).
Die Hauhaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 14. Juni 2010, bis Dienstag, 22. Juni 2010, im Rathaus, Hauptstraße 7, Bürgerbüro, während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Neckarsteinach, 10. Juni 2010
Der Magistrat gez. BM Eberhard Petri
Genehmigung zur Haushaltssatzung
Hiermit erteile ich die Genehmigung zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Neckarsteinach für das Haushaltsjahr 2010 festgesetzten Kredite in Höhe von
2.978.600 -- €
(in Worten: Zwei Millionen neunhundertachtundsiebzigtausendsechshundert) gemäß § 114j Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung,
Im Auftrag
Falkenstein, Oberamtsrat
Sehr geehrte Damen und Herren,
von der vorgelegten Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Stadt Neckarsteinach für das Haushaltsjahr 2010 habe ich Kenntnis genommen.
Die Genehmigung zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Kredite in Höhe von 2.978.600 Euro habe ich erteilt.
Der Ergebnishaushalt kann 2010erneut nicht ausgeglichen werden. Die Haushaltssatzung weist einen Fehlbedarfim ordentlichen Ergebnis von 1.959.005 Euro aus. Hauptursachen für den gegenüber dem Vorjahr erheblich angestiegenen Fehlbedarf sind Wenigereinnahmen an Gewerbesteuer (2009 einmalige Nachzahlung) und bei den Schlüsselzuweisungen.
Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung weist auch für die nächsten Jahre Fehlbedarfe aus und zwar von 1.585 in 2011, 1.325 in 2012 und 1.230 T€ in 2013.
Angesichts der aktuellen Haushaltssituation und der dargelegten Entwicklung erscheint die Sicherstellung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Neckarsteinach auch weiterhin nicht gewährleistet.
Es ist daher erforderlich, dass Sie der Konsolidierung des Haushalts auch künftig höchste Priorität einräumen. Dabei ist das Haushaltssicherungskonzept (HSK) konsequent und zeitnah umzusetzen. Ich bitte, das HSK im Rahmen des Haushalts 2011 fortzuschreiben, Die in dem Gespräch in Ihrem Hause am 11.05.2010 gegebenen Hinweise bitte ich dabei zu berücksichtigen.
Der Schuldenstand betrug Ende 2009 rd. 4,3 Mio. Euro, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 1.149 €/Einw. entspricht (Landesdurchschnitt der entsprechenden Gemeindegrößenklasse 979 €/Einw.). Die für 2010 geplante Nettoneuverschuldung von rd. 2,7 Mio. Euro bedeutet somit einen Schuldenzuwachs um ca. 61 v. H. (Pro-Kopf-Verschuldung Ende 2010 somit 1.852 €/Einw.).
Auch mit Blick auf die entstehende Zinsbelastung halte ich, nach Abschluss der letzten Großmaßnahmen, spätestens ab 2012, eine Nettotilgung für nachdrücklich geboten.
Ich bitte, die Haushaltssatzung gemäß § 114d HGO in Verbindung mit § 97 Abs. 5 HGO zu veröffentlichen. Im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Falkenstein
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