Bebauungsplan Nr. 25 „Im Hofgut“, 7. Änderung

Die Stadtverordnetenversammlung Neckarsteinach hat in der Sitzung am 25.07.2011 die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Im Hofgut“ beschlossen.

Der Geltungsbereich der 7. Änderung liegt komplett innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplans. Er umfasst die Flurstücke Nr. 387/4, Nr. 393/2 (teilw.) und 393/3 der Flur 2 der Gemarkung Neckarsteinach.

Die Aufstellung erfolgt im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Umweltbezogene Informationen zur Kompensation der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft, zu den Auswirkungen auf Natura2000-Gebiete und zu artenschutzrechtlichen Belangen sind in der Begründung enthalten.

Der Entwurf des Bebauungsplans liegt mit der Begründung in der Zeit vom 04.08.2011 bis zum 05.09.2011 im Rathaus, Bauamt, Hauptstraße 7, 69239 Neckarsteinach, während der Dienststunden Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr sowie Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr öffentlich aus.

Außerdem können die Planunterlagen im Internet auf der Seite http://www.grosser-seeger.de unter dem Punkt „aktuelle Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit damit Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Eberhard Petri
Bürgermeister

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