2. Satzung zur Änderung der Stellplatzsatzung

Aufgrund der §§ 5, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sowie der §§ 44, 76, 81 der Hessischen Bauordnung (HBO) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neckarsteinach in ihrer Sitzung am 30.01.2012 die folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Ziffer 6.2 der Anlage zu § 2 Abs. 1 der Stellplatzsatzung wird folgt zu geändert:
Für Vergnügungsstätten, Diskotheken, Spielhallen, Varietes, Spielcasinos, Automatenhallen ist 1 Stellplatz je 6 qm Nutzfläche erforderlich.

§ 2

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft

Neckarsteinach, den 31.01.2012

Der Magistrat der Stadt Neckarsteinach
gez.
Eberhard Petri
Bürgermeister

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