Aktuelle Informationen aus dem Landratsam

8. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 5. März 2008

Hierdurch gebe ich bekannt, dass am Mittwoch, 5. März 2008 , 14:30 Uhr, Sitzungssaal "Bergstraße" im Verwaltungsneubau der Kreisverwaltung Bergstraße in 64646 Heppenheim, Graben 15, 3. Stock, die 8. Sitzung des Jugendhilfeausschusses stattfindet. Die Sitzung des Jugendhilfeausschusses ist öffentlich.

Tagesordnung

Punkt 1:

Verabschiedung Niederschrift vom 05. Dezember 2007

Punkt 2:

Vorstellung der Fachbereiche des Jugendamtes - Zentrale Dienste

Punkt 3:

Bericht der Verwaltung über Maßnahmen zur Einnahmeverbesserung

Punkt 4:

Antrag des Fachausschusses "Allgemeine Förderung der Jugendhilfe" auf Schaffung einer weiteren Stelle im Jugendamt, Fachbereich Finanzmanagement, UVG-Altfälle

Punkt 5:

Bericht

Punkt 5.1:

des Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses

Punkt 5.2:

des Vorsitzenden des Fachausschusses "Jugendhilfeplanung und -entwicklung"

Punkt 5.3:

des Vorsitzenden des Fachausschusses "Allgemeine Förderung der Jugendhilfe"

Punkt 5.4:

der Vorsitzenden des Fachausschusses "Erziehungshilfen"

Punkt 6:

Bericht der Verwaltung

Punkt 7:

Verschiedenes, Anfragen, Mitteilungen

Heppenheim, den 19. Februar 2008

gez.

Stefan Ringer, Vorsitzender

Haushaltssatzung des Kreises Bergstraße für das Haushaltsjahr 2008

Auf Grund des § 52 Hessischen Landkreisordnung in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I, S. 183) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.07.2006 (GVBl. I S. 394) in Verbindung mit den §§ 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2007 (GVBI. I S. 757) hat der Kreistag am 10.12.2007 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird im

Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit Erträgen von 288.984.758 EUR

mit Aufwendungen von 307.186.335 EUR

und im außerordentlichen Ergebnis

mit Erträgen auf 38.345 EUR

mit Aufwendungen auf 116.737 EUR

Fehlbedarf 18.279.969 EUR

im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit - 15.032.644 EUR und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.128.450 EUR

Auszahlungen aus Inv.-Tätigkeiten auf 10.011.745 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 5.883.295 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.585.000 EUR

Finanzfehlbedarf des Haushaltsjahres 17.617.644 EUR festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2008 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 5.883.295 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2008 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitions-fördermaßnahmen wird auf 2.681.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2008 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
180.000.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Umlagesätze der Kreisumlage nach § 37 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) in der Fassung vom 29.05.2007 (GVBl. I S. 310) werden auf folgende Vomhundertsätze der Umlagegrundlagen festgesetzt:

1.) Kreisumlage (Allgemeine Umlage)

a) von den Gemeinden (§ 37 Abs. 1 FAG) 31,54 v. H.

b) von den gemeindefreien Grundstücken (§ 37 Abs. 4 FAG) 85,00 v. H.

2.) Zuschlag zur Kreisumlage (Schulumlage)

von den Gemeinden (§ 37 Abs. 3 FAG) 22,21 v. H.

Die Kreisumlage nach § 37 Abs. 1 FAG und der Zuschlag zur Kreisumlage nach § 37 Abs. 3 FAG sind in zwölf Teilbeträgen am 15. eines jeden Monats fällig.

Die Kreisumlage nach § 37 Abs. 4 FAG ist am 15.02.2008 fällig.

§ 6

Es gilt der vom Kreistag als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 7

(1) Dem Landrat und dem Ersten Kreisbeigeordneten wird nach § 52 Abs. 1 HKO in Verbindung mit § 114 g HGO die Ermächtigung übertragen, über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu entscheiden, wenn sie den Betrag von 10.000 EUR nicht übersteigen.

Dem Kreisausschuss wird nach § 52 Abs. HKO in Verbindung mit § 114g HGO die Ermächtigung übertragen, über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu entscheiden, wenn sie den Betrag von 50.000 EUR nicht überschreiten oder sie auf gesetzlicher, vertraglicher oder tariflicher Verpflichtung beruhen oder sich die Verpflichtung zur Leistung aus zusätzlichen, zweckgebundenen Einnahmen ergibt.

Der Kreistag behält sich in allen weiteren Fällen seine vorherige Zustimmung vor.

(2) Freiwerdende Stellen dürfen erst nach zwölf Monaten besetzt werden. Über Ausnahmen entscheidet der Kreisausschuss.

Heppenheim 11.12.2007 Kreis Bergstraße

- Der Kreisausschuss –

gez. Thomas Metz

Erster Kreisbeigeordneter

B e k a n n t m a c h u n g

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach den §§ 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 HGO in Verbindung mit § 52 HKO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Fest-setzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung und zu dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Gebäudewirtschaft Kreis Bergstraße“ sind erteilt.

Sie haben folgenden Wortlaut:

I. Haushaltssatzung

„Ich erteile meine aufsichtsbehördliche Genehmigung

1. zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung des Landkreises Bergstraße für das Haushaltsjahr 2008 vorgesehenen Kredite in Höhe von 5.883.295,-- €

(i. W.: „Fünf Millionen achthundertdreiundachtzigtausendzweihundertfünfund-neunzig Euro“)

gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) i. V. m. § 114j Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HHGO) unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite meiner Genehmigung nach § 114J Abs. 4 Ziffer 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf;

2. zu den in § 3 der o. g. Haushaltssatzung vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.681.000,-- €

(i. W.: “Zwei Millionen sechshunderteinundachtzigtausend Euro“)

Gemäß § 52 Abs. 1 HKO i. V. m. § 114i Abs. 4 HGO mit der Auflage, die Verpflichtungsermächtigungen nur in Anspruch zu nehmen

a) für Fortführungsmaßnahmen

b) für neue Maßnahmen nur bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungsbescheides des Bundes oder des Landes;

Die Genehmigung für eine weitergehende Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen behalte ich mir vor.“

II. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Gebäudewirtschaft Kreis Bergstraße“

„Ich erteile meine aufsichtsbehördliche Genehmigung

1. zur Aufnahme der für das Sondervermögen Eigenbetrieb „Gebäudewirtschaft Kreis Bergstraße“ unter Ziffer 2 der Feststellung zum Wirtschaftsplan 2008 vorgesehenen Kredite (Beschluss des Kreistages vom 10. Dezember 2007) in Höhe von

14.512.170,-- €

(i. W.: „Vierzehn Millionen fünfhundertzwölftausendeinhundertsiebzig Euro“)

gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung i. V. m. den §§ 115 Abs. 1 und 3 sowie 114j Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite meiner Genehmigung nach § 114j Abs. 4 Ziffer 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf;

2. zu den in Ziffer 3 des vorgenannten Beschlusses vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

14.798.000,-- €

(i. W.: „Vierzehn Millionen siebenhundertachtundneunzigtausend Euro“)

gemäß § 52 Abs. 1 HKO i. V. m. den § 115 Abs. 1 und 3 sowie 114j Abs. 4 HGO mit der Auflage, die Verpflichtungsermächtigungen nur in Anspruch zu nehmen

a) für Fortführungsmaßnahmen

b) für neue Maßnahmen nur bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungsbescheides des Bundes order des Landes;

Der Haushaltsplan 2008 liegt zur Einsichtnahme vom 20. Februar 2008 bis zum 03. März 2008

montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

und von freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

im Landratsamt in Heppenheim, Gräffstraße 5, Zimmer 302, öffentlich aus.

Heppenheim, den 15.02.2008

Kreis Bergstraße

Der Kreisausschuss

gez. Thomas Metz

Erster Kreisbeigeordneter

Geschäftsstelle des Kreisseniorenbeirates wegen Urlaub geschlossen

Die Geschäftsstelle des Kreisseniorenbeirates ist wegen Urlaub in der Zeit vom 19.02.2008 bis einschließlich 28.02.2008 geschlossen.

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Vorsitzende des Kreisseniorenbeirates, Helga Müller-Kotthaus, E-Mail-Adresse: muekomueller@gmx.de,

Ab dem 29.02.2008 ist die Geschäftsstellenleiterin des Kreisseniorenbeirates, Ingrid Neuendorf, für Sie wieder erreichbar.

Kreis Bergstraße international vertreten

Landkreis ist neuer Gesellschafter der Internationalen Standortmarketinggesellschaft FrankfurtRheinMain GmbH

In einem Schreiben teilte die Standortmarketinggesellschaft mit, dass die Gesellschafter der Übernahme des Gesellschafteranteils der Wirtschaftsförderung Starkenburg durch den Kreis Bergstraße zugestimmt haben.

Bisher wurde der Kreis Bergstraße durch die Wirtschaftsförderung Starkenburg auf internationaler Ebene nur mittelbar vertreten. Durch die Auflösung des Zweckverbandes Starkenburg wurde der zwei-Prozent-Anteil der Wirtschaftsförderung Starkenburg, mit einer Stammeinlage in Höhe von insgesamt 5.000 Euro, somit frei und nach Absprache aufgeteilt. Der Kreis Bergstraße übernimmt somit ein Prozent des Anteils in Höhe von 2.500 Euro Stammeinlage sowie jährlich 40.000 Euro für die Sach- und Personalkosten und partizipiert damit weiterhin an den internationalen Auftritten und Leistungen der Standortmarketinggesellschaft FrankfurtRheinMain.

Ausstellung „INTERNATIONAL … kommt an!“

Vom 19. bis 29. Februar im Heppenheimer Landratsamt zu sehen

„INTERNATIONAL …. kommt an!“ lautet der Titel der Ausstellung, die vom Ersten Kreisbeigeordneten Thomas Metz im Foyer des Heppenheimer Landratsamtes, Graben 15, eröffnet wurde.

In dem Titel verbergen sich zwei Aussagen. Jedes Jahr wählen zahlreiche Menschen aus dem Ausland den Kreis Bergstraße zu ihrem neuen Lebensmittelpunkt. Ebenso spielt der Titel auf die heute breite Zustimmung an, Zuwanderung als wirtschaftlich und demografisch notwendig sowie kulturell bereichernd zu begreifen.

In der Ausstellung wird ein Überblick über die verschiedenen Aufgaben und Angebote der oben beschrieben Dienste und Einrichtungen gezeigt. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl im Rahmen der Ausstellungseröffnung als auch auf Wunsch zu gesonderten Terminen und Führungen für weitergehende Informationen und Anfragen zur Verfügung.

Kreis Bergstraße ruft Unternehmen auf

Am 24. April 2008 ist es wieder soweit: der achte bundesweite „Girls´Day-Mädchen-Zukunftstag“!

Am 24. April ist es wieder soweit: der achte bundesweite „Girls`Day-Mädchen-Zukunftstag“, der interessierten Mädchen die Möglichkeit bietet, sich über diverse Berufsfelder zu informieren. In ganz Deutschland laden Unternehmen und Organisationen Mädchen ein, derzeit noch „frauenuntypische“ Berufe zu entdecken. Schülerinnen ab der fünften Klasse können am Girls`Day die Arbeitswelt in zukunftsorientierten Berufen erleben oder weibliche Vorbilder in Führungspositionen kennenlernen.

Die Frauenbeauftragte des Kreises Bergstraße, Susanne Herz, rührt schon kräftig die Werbetrommel für den Girls`Day, um das Berufswahlspektrum der Mädchen zu erweitern. Sie freut sich über alle Unternehmen, die sich aktiv am bundesweiten Girls`Day beteiligen. „Auf der Aktionslandkarte unter www.girls-day.de <http://www.girls-day.de/> können sich Unternehmen mit ihrem Angebot eintragen. Außerdem gibt es dort zahlreiche Praxistipps und die Mädchen können sich direkt online bei den Unternehmen anmelden“, berichtet die Kreisfrauenbeauftragte.

Wenn sich Mädchen für einen Beruf in Technik, Naturwissenschaften, IT und Handwerk entscheiden, gehören sie häufig zu den Besten. Bei der zweiten nationalen Besten-Ehrung der IHK-Berufe wurden in den technischen und naturwissenschaftlichen Berufen 18 weibliche Azubis als Beste ausgezeichnet.

Bei den Gesellen- und Abschlussprüfungen im Handwerk liegt ihre Erfolgsquote über der der Männer. Als Steinmetzin, Metallbauerin, Kraftfahrzeugmechatronikerin, Elektroinstallateurin, Tischlerin und Bäckerin sind Frauen wirklich "spitze".

Mit dem Girls'Day sichern sich Unternehmen und Organisationen weibliche Kompetenz für die Zukunft und tragen durch ihre Beteiligung dazu bei, bestehende strukturelle Nachteile auszugleichen.

Weitere Informationen sind im Kreisfrauenbüro unter der Rufnummer 06252/15-5325 oder per E-mail an frauenbuero@kreis-bergstrasse.de erhältlich.

v.i.S.d.P.: Kreis Bergstraße - Der Kreisausschuss –

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Gräffstraße 5

64646 Heppenheim

www.kreis-bergstrasse.de

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