Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuer
Hinweis der Stadtkasse
Am 15.02. ist der 1. Abschlag der Grundbesitzabgaben sowie der Hundesteuer und Gewerbesteuer fällig. Um lästige Säumniszuschläge und Mahngebühren zu vermeiden, bitten wir alle Nichtabbucher um pünktliche Zahlung.
Bitte beachten Sie, dass Gutschriften bei den Grundbesitzabgaben nicht automatisch erstattet werden, auch wenn der Stadtkasse Ihre Bankverbindung bekannt ist. Gutschriften werden in der Regel mit den nächsten Fälligkeiten aufgerechnet. Sollten Sie trotzdem eine Überweisung Ihrer Gutschrift wünschen, melden Sie sich bitte kurz bei der Stadtkasse, Tel. 06229/9200-17.
Im Falle einer hohen Nachforderung weisen wir Sie auf die Möglichkeit einer Stundung/Ratenzahlung hin. Diese muss allerdings umgehend ( vor Erhalt einer Mahnung) schriftlich beim Magistrat beantragt und begründet werden. Wird eine Stundung genehmigt, werden Stundungszinsen i. H. v. 0,5 % pro Monat der Stundung berechnet.
Was die Anforderung von Säumniszuschlägen und Mahngebühren (mind. 11,00 €) betrifft, zu der wir gesetzlich verpflichtet sind, ist es im Interesse aller pünktlichen Zahler, dass säumige Schuldner nicht besser gestellt werden als sie. Es ist der Allgemeinheit nicht zuzumuten, für die Versäumnisse Einzelner aufzukommen.
Indem Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen, können Sie bequem darauf verzichten, sich Ihre einzelnen Zahlungstermine vorzumerken. Dann wird jeweils zur Fälligkeit automatisch der zu zahlende Betrag abgebucht.
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