Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum

Um die Bürger beim Bau oder Kauf von Häusern und Eigentumswohnungen zu unterstützen, stellt das Land der Wohnungsbauförderstelle des Landkreises Bergstraße Landesgelder zur Verfügung.

Mit dem Hessen-Baudarlehen fördert das Land den Neubau und Ersterwerb selbst genutzten Wohneigentums. Die Förderung besteht aus einem zinsgünstigen Darlehen in Höhe zwischen 80.000;- Euro bis 115.000,-- Euro (je nach Bauort). Die Mittel für das Darlehen stammen zu rund 70 Prozent von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und zu rund 30 Prozent vom Land. Das Land stellt seinen Darlehensanteil zinslos bereit. Dadurch wird das Hessen-Baudarlehen zu einem Zins angeboten, der um etwa 30 Prozent unter dem Kapitalmarktzins liegt.

Mit dem Hessen-Baudarlehen unterstützt das Land besonders Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen. Bei einer Familie mit zwei Kindern dürfe das Brutto-Jahreseinkommen rund 60.000,-- Euro nicht überschreiten. Antragsteller müssten aber mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten mit Eigenkapital finanzieren können. Bevorzugt gefördert werden Familien mit Kindern. Auch Bauvorhaben, die dem generationsverbundenen Wohnen dienen, können berücksichtigt werden.

Des Weiteren fördert das Land Hessen den Erwerb von vorhandenem Wohnraum zur Eigennutzung mit einem Hessen-Darlehen Bestandserwerb. In dem Programm sind Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen, die zur Wohnraumversorgung der Antragsteller rechtlich und tatsächlich geeignet sind, förderfähig. Der Wohnraum soll sich in einem guten baulichen Zustand befinden. Besteht ein Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf, können die dafür entstehenden Kosten bei der Förderung mit berücksichtig werden.

Das Hessen-Darlehen beträgt bis zu 50 % der Gesamtkosten (Kaufpreis, Nebenkosten sowie Modernisierungs- und Instandhaltungskosten), höchstens jedoch 100.000,-- Euro.

Haushalte mit 3 und mehr Kindern erhalten ein zusätzliches Darlehen von 5.000.-- Euro.

Die Darlehen werden für zehn Jahre im Zinssatz um ca. 30 Prozent verbilligt. Danach sind die Hessen-Darlehen marktüblich zu verzinsen. Die Ti:uung erfolgt innerhalb von 30 Jahren.

Die zwei Förderangebote des Landes können bei der Wohnungsbauförderstelle des Landkreises Bergstraße beantragt werden. Nähere Informationen sind auch im Internet iter www.ith.de erhältlich.

Einige Infobroschüren für interessierte Bürger liegen im Bürgerbüro aus.

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