Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neckarsteinach

Folgende Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Heppenheim wird hiermit veröffentlicht:

Betr.: Baulandumlegung in der Gemeinde Neckarsteinach

Gemarkung Neckarhausen, Flur 1

Umlegungsgebiet: „Im Unterfeld Teil 2“

Gemäß § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch wird bekannt gemacht, dass der mit Beschluss des Amtes für Bodenmanagement Heppenheim als Umlegungsstelle am 19.09.2007 aufgestellte Umlegungsplan am 22.10.2007 unanfechtbar geworden ist.

Der bisherige Rechtszustand wird mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung durch den im Umlegungsplan vorgesehenen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen.

Die Stadt Neckarsteinach ist Gläubigerin und Schuldnerin der im Umlegungsplan festgelegten Geldleistungen, die gemäß § 64 Abs. 2 Baugesetzbuch mit der Bekanntmachung fällig werden.

Heppenheim, den 23.10.2007

Amt für Bodenmanagement Heppenheim

Im Auftrag

Fried

[zurück]