Hinweis der Stadtkasse

Am 15.05. ist der 2. Abschlag der Grundbesitzabgaben sowie der Hundesteuer und Gewerbesteuer fällig. Um lästige Säumniszuschläge und Mahngebühren zu vermeiden, bitten wir alle Nichtabbucher um pünktliche Zahlung.

Indem Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen, können Sie bequem darauf verzichten, sich Ihre einzelnen Zahlungstermine vorzumerken. Dann wird jeweils zur Fälligkeit automatisch der zu zahlende Betrag abgebucht.

Außerdem weisen wir nochmals auf die Erhöhung der Mahngebühren hin. Mit Wirkung vom 06.12.2006 hat sich die Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz geändert. Eine wichtige Änderung, die sich daraus ergibt, betrifft die Höhe der Mahngebühren. Diese sind gestaffelt nach der Höhe der gemahnten Forderung. Der Mindestsatz für Forderungen ab 0,- € beträgt nun bereits 11,00 €!

Was die Anforderung von Säumniszuschlägen und Mahngebühren betrifft, zu der wir gesetzlich verpflichtet sind, ist es im Interesse aller pünktlichen Zahler, dass säumige Schuldner nicht besser gestellt werden als sie. Es ist der Allgemeinheit nicht zuzumuten, für die Versäumnisse Einzelner aufzukommen.

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