3. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Neckarsteinach

 

Aufgrund der §§ 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeinde-ordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2006 (GVBl. I. S. 666, 669), der §§ 1 bis 5a und 9, 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.01.2005 (GVBl. I S. 54) und des § 34 der Friedhofsordnung der Stadt Neckarsteinach vom 20. Februar 2001 für die Fried-höfe hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neckar-steinach in ihrer Sitzung am 09.07.2007 die folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Gebührenordnung zur Friedhofsordnung wird wie folgt geändert:

§ 6

Gebühren für die Benutzung der Leichenhalle und des Aufbahrungsraumes Friedhofskapelle

Für die Benutzung der Leichenhalle werden folgende Gebühren erhoben:

Friedhofskapelle Neckarsteinach, Darsberg,

Neckarhausen und Grein pro Tag 30,00 €

feier in Neckarsteinach, Darsberg,

Neckarhausen 130,00 €

§ 7

Bestattungsgebühren

(1) Für das Ausheben und Schließen eines Grabes werden folgende Gebühren erhoben:

oder eines Kindes vom 5. Lebensjahr ab 950,00 €

Zuschlag in einem Tiefengrab 475,00 €

unter 5 Jahren und Tod- oder

Fehlgeburten 570,00 €

Zuschlag in einem Tiefengrab 475,00 €

(2) Bei der Beisetzung von Aschenresten werden folgende Gebühren erhoben:

Für die Beisetzung

a) in einer Grabstätte je Urne 430,00 €

b in einem anonymen Grabfeld 380,00 €

für den Dienst bei Beerdigungen pauschal 290,00 €

290,00 € berechnet.

§ 8

Umbettungsgebühren

Für die behördliche Genehmigung der Umbettung 80,00 €

§ 9

Erwerb des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte und Urnenreihengrabstätte

Für die Überlassung einer Reihengrabstätte werden folgende Gebühren erhoben:

oder Fehlgeburten 310,00 €

Verstorbenen über 5 Jahre 620,00 €

§ 10

Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten

Urnenwahlgrabstätte 620,00 €

§ 2

Inkrafttreten

Diese Änderung der Gebührenordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Neckarsteinach, den 10.07.2007

Der Magistrat der Stadt Neckarsteinach

gez.

Eberhard Petri

Bürgermeister

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