3. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Neckarsteinach
Aufgrund der §§ 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeinde-ordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2006 (GVBl. I. S. 666, 669), der §§ 1 bis 5a und 9, 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.01.2005 (GVBl. I S. 54) und des § 34 der Friedhofsordnung der Stadt Neckarsteinach vom 20. Februar 2001 für die Fried-höfe hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neckar-steinach in ihrer Sitzung am 09.07.2007 die folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Gebührenordnung zur Friedhofsordnung wird wie folgt geändert:
§ 6
Gebühren für die Benutzung der Leichenhalle und des Aufbahrungsraumes Friedhofskapelle
Für die Benutzung der Leichenhalle werden folgende Gebühren erhoben:
Friedhofskapelle Neckarsteinach, Darsberg,
Neckarhausen und Grein pro Tag 30,00 €
feier in Neckarsteinach, Darsberg,
Neckarhausen 130,00 €
§ 7
Bestattungsgebühren
(1) Für das Ausheben und Schließen eines Grabes werden folgende Gebühren erhoben:
oder eines Kindes vom 5. Lebensjahr ab 950,00 €
Zuschlag in einem Tiefengrab 475,00 €
unter 5 Jahren und Tod- oder
Fehlgeburten 570,00 €
Zuschlag in einem Tiefengrab 475,00 €
(2) Bei der Beisetzung von Aschenresten werden folgende Gebühren erhoben:
Für die Beisetzung
a) in einer Grabstätte je Urne 430,00 €
b in einem anonymen Grabfeld 380,00 €
für den Dienst bei Beerdigungen pauschal 290,00 €
290,00 € berechnet.
§ 8
Umbettungsgebühren
Für die behördliche Genehmigung der Umbettung 80,00 €
§ 9
Erwerb des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte und Urnenreihengrabstätte
Für die Überlassung einer Reihengrabstätte werden folgende Gebühren erhoben:
oder Fehlgeburten 310,00 €
Verstorbenen über 5 Jahre 620,00 €
§ 10
Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten
Urnenwahlgrabstätte 620,00 €
§ 2
Inkrafttreten
Diese Änderung der Gebührenordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Neckarsteinach, den 10.07.2007
Der Magistrat der Stadt Neckarsteinach
gez.
Eberhard Petri
Bürgermeister
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