Der Gemeindewahlleiter der Stadt Neckarsteinach Bekanntmachung

Betr.: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neckarsteinach

hier: Nachrücken gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz

Der unter der lfd. Nr. 7 des Wahlvorschlages des CDU Stadtverbandes Neckarsteinach aufgeführte Bewerber Herr Martin Gubernator, wohnhaft Am Pfaffenrain 12d, 69239 Neckarsteinach, hat das Mandat in der Stadtverordnetenversammlung zum 26.02.2007 niedergelegt.

Gemäß § 34 Abs. 1 und 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. 2005 I S. 197) stelle ich hiermit fest, dass der unter lfd. Nr. 9 des Wahlvorschlages des CDU Stadtverbandes Neckarsteinach aufgeführte Bewerber Rüdiger Osyguß, Neckargemünder Straße 2, 69239 Neckarsteinach, am 27.02.2007 nachgerückt ist.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte binnen zwei Wochen vom Tage der Bekanntmachung ab dem beim Gemeindewahlleiter schriftlich Einspruch einreichen. Der Einspruch kann auch beim Gemeindewahlleiter im Rathaus Neckarsteinach zur Niederschrift erklärt werden.

Neckarsteinach, den 02.03.2007

gez.

Matthias Merscher

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