Der Gemeindewahlleiter

der Stadt Neckarsteinach

Berichtigung der Bekanntmachung vom 19.07.2007

Betr.: Ortsbeirat Darsberg

hier: Nachrücken gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz

Die unter lfd. Nr. 2 des Wahlvorschlages der Bürgerliste Darsberg aufgeführte Bewerber Herr Boris Emmerich, wohnhaft Am Rösenbrunnen 1, 69239 Neckarsteinach, hat das Mandat im Ortsbeirat am 10.07.2007 niedergelegt.

Gemäß § 34 Abs. 1 und 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. 2005 I S. 197) stelle ich hiermit fest, dass der unter lfd. Nr. 7 des Wahlvorschlages der Bürgerliste Darsberg aufgeführte Bewerber Matthias Meßmer, Am Rösenbrunnen 32, 69239 Neckarsteinach, zum 11.07.2007 nachgerückt ist.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte binnen zwei Wochen vom Tage der Bekanntmachung ab dem beim Gemeindewahlleiter schriftlich Einspruch einreichen.

Der Einspruch kann auch beim Gemeindewahlleiter im Rathaus Neckarsteinach zur Niederschrift erklärt werden.

Neckarsteinach, den 19.07.2007

gez.

Matthias Merscher

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