Amtliche Bekanntmachung

Folgende Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Heppenheim wird hiermit veröffentlicht:

Betr.: Baulandumlegung in der Gemeinde Neckarsteinach, Gemarkung Neckarhausen, Flur 1, Umlegungsgebiet: „Im Unterfeld Teil 2“

Gemäß § 69 (1) BauGB wird bekanntgemacht, dass das Amt für Bodenmanagement Heppenheim am 19.09.2007 folgenden Beschluss gefasst hat.

Das Amt für Bodenmanagement Heppenheim als Umlegungs- stelle stellt gemäß § 66 Abs. 1 BauGB den Umlegungsplan (Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis) für das Baulandumlegungsverfahren in der Gemeinde Neckarsteinach, Gemarkung Neckarhausen, Flur 1, Umlegungsgebiet: „Im Unterfeld Teil 2“ auf.

Jeder der ein berechtigtes Interesse darlegt, kann den Umlegungsplan während der Dienststunden im Rathaus in 69239 Neckarsteinach, Hauptstraße 7 einsehen. Den Beteiligten am Umlegungsverfahren wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan gem. § 70 (1) BauGB zugestellt.

Heppenheim, den 19.09.2007

Amt für Bodenmanagement Heppenheim

Im Auftrag Fried

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