Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 1.44 Im Grundwiesen“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neckarsteinach hat in öffentlicher Sitzung am 8. Oktober 2007 den Bebauungsplan Nr. 1.44 „Im Grundwiesen “ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr. 1.44 „Im Grundwiesen“ umfasst folgende Flächen: Flur 1, Flurstück 127, 131, 132, 133/2, 133/3 und 134/1 und beinhaltet die Erschließung des Grundstückes Philosophenweg 19 a über die Flurstücke 127 und 132.
In den Bebauungsplan ist der notwendige Landschaftsplan eingearbeitet.
Der Bebauungsplan Nr. 1.44 „Im Grundwiesen“ tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß 10 BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung beim Bauamt der Stadt Neckarsteinach, Hauptstraße 7, Zimmer 1.4 während den üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung werden gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o.g. Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres, Mängel in der Abwägung nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Neckarsteinach, den 15.10.2007
Elisabeth Hinz
Erste Stadträtin
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