Die Stadtkasse informiert

Am 15.11. ist der 4. Abschlag der Grundbesitzabgaben sowie der Hundesteuer und Gewerbesteuer fällig. Um lästige Säum-niszuschläge und Mahngebühren zu vermeiden, bitten wir alle Nichtabbucher um pünktliche Zahlung.
Indem Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen, können Sie bequem darauf verzichten, sich Ihre einzelnen Zahlungstermine vorzumerken. Dann wird jeweils zur Fälligkeit automatisch der zu zahlende Betrag abgebucht.
Außerdem weisen wir nochmals auf die Erhöhung der Mahn-gebühren hin. Mit Wirkung vom 06.12.2006 hat sich die Voll-streckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungs-vollstreckungsgesetz geändert. Die Höhe der Mahngebühr ist gestaffelt nach der Höhe der gemahnten Forderung. Der Min-destsatz für Forderungen ab 0,- € beträgt nun bereits 11,00 €!

Was die Anforderung von Säumniszuschlägen und Mahnge-bühren betrifft, zu der wir gesetzlich verpflichtet sind, ist es im Interesse aller pünktlichen Zahler, dass säumige Schuldner nicht besser gestellt werden als sie. Es ist der Allgemeinheit nicht zuzumuten, für die Versäumnisse Einzelner aufzukommen.

[zurück]